10.
Jan 2022

Wie unterscheiden sich Restschadensersatzansprüche von Schadensersatzansprüchen?

Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche lassen sich normalerweise innerhalb von drei Jahren durchsetzen. Danach sind die Rechte von betroffenen Verbrauchern verjährt. Allerdings besteht häufig auch nach der Verjährung noch die Möglichkeit, Restschadensersatzansprüche durchzusetzen. Das gilt auch für die Durchsetzung von Rechten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Doch wie unterscheiden sich Restschadensersatzansprüche von herkömmlichen Schadensersatzansprüchen?

Verjährungsfrist beginnt oft mit Erhalt eines Rückrufbescheids

Wer ein illegal manipuliertes Auto gekauft hat, erfährt meist in Form eines Rückrufbescheids von der Manipulation. Nach einem amtlichen Rückruf sind die jeweiligen Hersteller nämlich dafür verantwortlich, dass sie die Besitzer der Abgasskandal-Autos kontaktieren, um die Abgasreinigung der betroffenen PKW zu normalisieren.

Nachdem Verbraucher von der Manipulation ihres Fahrzeugs erfahren haben, haben sie drei Jahre zum Jahresende Zeit, um deshalb Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Wer also im Jahr 2018 einen Rückrufbescheid wegen des Abgasskandals erhielt, hätte die eigenen Rechtsansprüche eigentlich bis zum 01. Januar 2022 durchsetzen müssen. Seit diesem Tag gelten die Rechte nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit als verjährt.

Restschadensersatzansprüche lassen sich zehn Jahre lang durchsetzen

Bei Betrug oder sittenwidriger Schädigung – der Tatbestand im Abgasskandal – ist es jedoch oftmals möglich, auch nach dem Eintritt der Verjährung sogenannte Restschadensersatzansprüche durchzusetzen. Das ist im Abgasskandal bis zu zehn Jahre nach dem Kauf bzw. der Übergabe des manipulierten Fahrzeugs möglich.

Durch die Restschadensersatzansprüche sollen betroffene Fahrzeughalter für die wirtschaftliche Bereicherung des jeweiligen Fahrzeugherstellers entschädigt werden. Schließlich hätte der PKW-Besitzer vermutlich deutlich weniger für sein Auto gezahlt, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Wer Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzt, kann also von dem verantwortlichen Fahrzeughersteller die Summe verlangen, die das Unternehmen durch den Betrug verdient hat. Konkret berechnet sich die Höhe des Restschadensersatzanspruches im Normalfall aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung sowie der Händlermarge in Höhe von 15 Prozent.

BGH-Richter befassen sich im Februar mit Restschadensersatzanspruch im Abgasskandal

Mehrere Oberlandesgerichte haben bereits bestätigt, dass sich Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen lassen. Zudem werden sich auch die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Februar mit der Thematik auseinandersetzen. Es ist davon auszugehen, dass auch die BGH-Richter sich verbraucherfreundlich positionieren und betroffenen Haltern diesbezüglich endgültig zu Rechtssicherheit verhelfen werden.

Wer seine Rechte im Rahmen des Abgasskandals bislang noch nicht durchgesetzt hat, sollte sich daher unbedingt zeitnah beraten lassen und prüfen, ob Schadensersatzansprüche oder Restschadensersatzansprüche durchsetzbar sind. Schließlich haben Verbraucher dadurch dir Möglichkeit, sich beispielsweise gegen die nachweislichen Wertverluste von Abgasskandal-Autos zur Wehr zu setzen.

Diese Rechtsansprüche können Verbraucher wegen des Abgasskandals durchsetzen

Im Rahmen der Durchsetzung von normalen Schadensersatzansprüchen haben Verbraucher die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeugs orientiert. Alternativ besteht zudem die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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