17.
Feb 2020

Urteil: Verkehrsministerium muss sich wegen ausgebliebener Bußgelder im Abgasskandal rechtfertigen

Andreas Scheuer steht einmal mehr im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte: Laut Experten hätte das Verkehrsministerium im Abgasskandal Bußgelder in Milliardenhöhe gegen die verantwortlichen Autobauer verhängen müssen. Bis heute ist dies jedoch nicht geschehen. Nachdem ein ZDF-Redakteur auf Rückfragen zu dem Thema keine Antwort von dem Verkehrsministerium erhielt, klagte er dagegen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied nun in zweiter Instanz, dass dieses Verhalten des Bundesministeriums unrechtens sei. Demnach müsse das Verkehrsministerium unter anderem erklären, ob es die Verhängung von Bußgeldern geprüft habe. Auch die Nachfrage nach der Berechnung möglicher Bußgelder  müsse die öffentliche Institution beantworten. Gleiches gilt für die Einschätzung zu einer möglichen Verjährung der Strafe.

EU Kommission ermittelte bereits 2016 

Laut ZDF hat die Europäische Kommission in der Sache bereits 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlender Sanktionen eingeleitet. Demnach könnte das Verkehrsministerium bewusst auf Einnahmen in Milliardenhöhe verzichtet haben, um die Automobilkonzerne zu schützen.

Öffentlicher Rundfunk entlarvte bereits 2019 Fehlverhalten des BMVI

Im Herbst des vergangenen Jahres geriet das Verkehrsministerium schon einmal im Zusammenhang mit einer Recherche des öffentlichen Rundfunks in die Bredouille: Damals deckte das ARD Fernsehmagazin Kontraste auf, dass die Software-Updates von Volkswagen nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad funktionieren würden. Das Kraftfahrt-Bundesamt, das dem Verkehrsministerium unterliegt, hatte die Software zuvor freigegeben und bei den fehlerhaften Einrichtungen mehr als nur ein Auge zugedrückt.

 

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