25.
Sep 2020

Vier Monate nach dem BGH-Urteil: Das ist die aktuelle Lage

Seit genau vier Monaten herrscht für deutsche Verbraucher Rechtssicherheit im Dieselskandal: Am 25. Mai 2020 verurteilten die obersten deutschen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) Volkswagen erstmals in der Sache und sprachen einem Mandanten der Kanzlei Goldenstein Schadensersatz zu. Seitdem haben betroffene Verbraucher hierzulande die Gewissheit, dass sie ihr manipuliertes Fahrzeug für eine hohe Entschädigung an VW zurückgeben können. 

BGH-Urteil bringt Rechtssicherheit: Diese Entschädigungen stehen Verbrauchern zu 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Der individuelle Schadensersatz setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere soll den Wertverlust des jeweiligen Fahrzeugs aufgrund der bisherigen Nutzung darstellen. 

Die Höhe der Nutzungsentschädigung berechnet sich aus dem Anteil der bisher zurückgelegten Kilometer an der maximalen Laufleistung jedes Fahrzeuges. Diese maximale Laufleistung wird in der Regel mit etwa 250.000 bis 350.000 Kilometern beziffert. Hat ein Auto also 150.000 Kilometer zurückgelegt und es wird eine maximale Laufleistung von 300.000 Kilometern angenommen, wird eine Nutzungsentschädigung von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. Der Kläger bekäme folglich eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises. 

 

Dank Verzugszinsen erhöht sich die Entschädigungssumme  

Während sich die Nutzungsentschädigung negativ auf die jeweilige Entschädigungssumme auswirkt, wird diese durch die Auszahlung von Verzugszinsen erhöht. Diese Zinsen in Höhe von aktuell 4,12 Prozent pro Jahr muss Volkswagen betroffenen Klägern ab dem Tag der Klage-Erhebung auszahlen, denn ab diesem Datum haben die jeweiligen Halter ihr Recht auf die Rückabwicklung ihres PKW geltend gemacht. Sie mussten ihren PKW demnach bis zum Ende des Verfahrens behalten, obwohl sie diesen eigentlich abgeben wollten. 

 

Entschädigung sichern und PKW behalten 

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und nur einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Dies ergibt vor allem für Vielfahrer Sinn, die bereits mehr als 200.000 Kilometer mit ihrem PKW zurückgelegt haben. In der Regel erhalten die PKW-Besitzer in diesem Fall höhere Schadensersatz-Summen als bei einer Fahrzeugrückgabe. In der Regel können betroffene Halter auf diesem Weg nämlich 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen. 

 

Dieselskandal holt zahlreiche Hersteller ein 

Bislang gilt das BGH-Urteil nur für VW-Fahrzeuge mit dem Motor EA 189. Doch grundsätzlich gilt es für sämtliche illegal manipulierten PKW und nahezu alle internationalen Fahrzeughersteller haben illegale Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen eingebaut.  

Im Oktober muss sich die Mercedes-Benz-Muttergesellschaft Daimler deshalb bereits vor dem Bundesgerichtshof verantworten. Doch auch Autobauer wie BMW, Mitsubishi oder Volvo könnte der Dieselskandal noch in diesem Jahr endgültig einholen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird wohl noch in diesem Jahr definieren, wann eine Abschalteinrichtung als illegal einzustufen ist. Diese Entscheidung könnte zu mehreren Millionen Fahrzeugrückrufen in ganz Europa führen. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

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