08.
Nov 2019

Abgasskandal: Audi muss 120.000 Euro 4-Modelle zurückrufen

Der Autobauer Audi muss erstmals auch Audi 4-Modelle zurückrufen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht von Spiegel Online hervor. Demnach habe das Kraftfahrt-Bundesamt am 4. November den Rückruf für Audi-PKW der Baureihen A4 und A6, die zwischen 2004 und 2009 gebaut wurden,  erlassen. In den Autos sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein, die den Stickoxid-Ausstoß in Testsituationen manipulieren. Tatsächlich soll der Abgasausstoß die zulässigen Grenzwerte der Euro 4-Abgasnorm weit übertreffen.

40.000 Zulassungen in Deutschland

Konkret handelt es sich um Fahrzeuge mit dem Motorentyp V6 2.7l TDI.  Insgesamt sind wohl etwa 120.000 dieser Fahrzeuge auf den europäischen Straßen unterwegs. Allein in Deutschland sollen rund 40.000 davon zugelassen worden sein. Das Bundesverkehrsministerium hat Audi nun zu weiteren Anhörungen eingeladen.

“Der aktuelle Rückruf von Euro 4-Modellen bringt den Dieselskandal einmal mehr auf ein neues Level”, kommentiert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die im Abgasskandal mehr als 11.000 Mandanten vertritt und führt fort:

“Bislang waren lediglich Fahrzeuge der Euro 5- und Euro 6-Abgasnormen, die deutlich schwieriger einzuhalten waren, von Rückrufaktionen aufgrund des Dieselskandals betroffen. Audi-Halter, die einen A4 oder A6 aus den Baujahren 2004 bis 2009 besitzen, sollten nun unbedingt prüfen, ob in ihren Fahrzeugen der Schummelmotor V6 2.7l TDI eingebaut wurde. Dann werden sie wohl bald über den Rückruf ihres Fahrzeuges informiert.”

Audi ist kein Unschuldslamm im Dieselskandal

Die Audi-Entwickler gelten in Fachkreisen als Miterfinder der Abschalteinrichtungen. Sie sollen manipulierte Motoren für den gesamten Volkswagen-Konzern konzipiert haben. Ende Juli 2019 wurde zudem öffentlich, dass die Staatsanwaltschaft München II unter anderem wegen Betruges Anklage gegen den Ex-Audi-Chef Rupert Stadler erhoben hatte. Zuvor saß dieser wegen des Manipulationsskandales bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Audi steht nun in der Pflicht, sämtliche Fahrzeuge einem Software-Update zu unterziehen, damit sie die vorgeschriebenen Abgaswerte künftig einhalten”, erklärt Claus Goldenstein. “Für betroffene Fahrzeughalter besteht hingegen die Möglichkeit, juristisch gegen den Konzern vorzugehen und ihr Fahrzeug gegen die Zahlung einer Entschädigung zurückzugeben.

Diese Entschädigung liegt in der Regel deutlich über dem jeweiligen Marktwert des Fahrzeuges und setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere hängt von der individuellen Laufleistung des Fahrzeuges ab. Teilweise sprechen die deutschen Gerichte betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktszinsen zu, die die Entschädigungssumme noch höher ausfallen lassen.

Gemeinsam mit unserem Abgasskandal-Portal rightnow.eu setzen wir aktuell bereits die Rechte von mehr als 11.000 Fahrzeughaltern von manipulierten PKW in Deutschland durch. Für unsere Mandanten ist die Durchsetzung ihrer Rechte stets risikofrei, denn wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Leistungen unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen. Betroffene Fahrzeughalter können ihre rechtlichen Möglichkeiten auf rightnow.eu kostenfrei und unverbindlich prüfen lassen und uns mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen.”

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