22.
Nov 2021

Drohende Verjährung: Diese Hersteller mussten 2018 manipulierte Autos zurückrufen

Nachdem der VW-Abgasskandal 2015 aufgedeckt wurde, ahnten viele schon, dass auch andere Hersteller ihre Diesel-Fahrzeuge illegal manipuliert haben. Doch erst Jahre später hatten zahlreiche Verbraucher die Gewissheit, dass auch ihre Fahrzeuge illegal manipuliert wurden. 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nämlich den Rückruf von Hunderttausenden Abgasskandal-Autos verschiedener Autobauer an. Die diesbezüglichen Schadensersatzansprüche drohen nun zu verjähren. Wen betrifft das?

Erste Mercedes-Rückrufe erfolgten 2018

2018 wurden unter anderem erstmals Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen illegaler Abgasmanipulationen zurückgerufen. Von den Rückrufen waren damals die Modellreihen GLC, GLK, V-Klasse, Vito, Vito Tourer und der Mercedes-Camper Marco Polo betroffenen. Bei den zurückgerufenen Mercedes-Autos handelte es sich um Fahrzeuge aus den Baujahren 2014 bis 2018. Daimler hat sich also offensichtlich nicht von dem VW-Abgasskandal beeindrucken lassen und auch nach 2015 illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Autos verbaut.

Vor kurzem wurde in der Sache eine sogenannte Musterfeststellungsklage eingereicht, mit deren Hilfe betroffene Mercedes-Halter kostenfrei klären können, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Allerdings richtet sich diese Klage nicht an sämtliche Halter, deren Mercedes-Autos 2018 zurückgerufen wurden. Außerdem ist eine Teilnahme an der Musterklage nicht nur mit Vorteilen verbunden. unter diesem Link können sich betroffene Verbraucher ausführlich über die Vor- und Nachteile der Musterklage informieren.

Audi manipulierte hochmotorisierte Diesel-Fahrzeuge aus dem gesamten VW-Konzern

Für Fahrzeuge mit manipulierten Audi-Motoren wurde bislang keine Musterfeststellungsklage eingereicht. Rechtssicherheit genießen betroffene Verbraucher vermutlich dennoch zeitnah. Bereits jetzt positionieren sich quasi sämtliche deutsche Gerichte entscheiden in der Sache verbraucherfreundlich und der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich noch in diesem Jahr mit dem Audi-Abgasskandal auseinandersetzen. Anschließend steht endgültig fest, dass auch die Manipulationen von Audi eine sittenwidrige Handlung darstellte.

Die Ingolstädter VW-Tochter entwickelte Software-Lösungen, um die Abgaswerte von 3.0- und 4.2-Liter-Diesel-Motoren zu schönen. Anhand bestimmter Parameter erkannten die betroffenen Fahrzeuge, wenn sie gerade Teil eines Abgastests waren und schalteten in diesem Moment in einen umweltfreundlichen Modus. Im normalen Straßenbetrieb stießen die PKW jedoch unerlaubt viele Schadstoffe aus. Das ist selbstverständlich illegal.

Das KBA ließ deshalb unter anderem die Audi-Modelle A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5 zurückrufen. Doch die manipulierten Audi-Motoren wurden auch in Fahrzeugen von Volkswagen und Porsche verbaut. Deshalb wurden 2018 auch die Porsche-Modelle Cayenne, Macan und Panamera sowie die VW-Autos Amarok, Phaeton und Touareg wegen des Abgasskandals zurückgerufen.

Opel manipulierte ebenfalls Diesel-Fahrzeuge

Auch Opel-Besitzer mussten ihre Fahrzeuge 2018 in die Werkstatt bringen, damit diese ein Software-Update erhielten. Dadurch sollte die Abgasreinigung der manipulierten Opel-Fahrzeuge mit den Modellbezeichnungen Zafira, Cascada und Insignia normalisiert werden.

Obwohl sich der Rüsselsheimer Autobauer schon vor diesen Rückrufen Software-Updates genehmigen ließ, die sich auf die Abgasreinigung dieser Fahrzeuge auswirkten, stritt der Autobauer den Abgasskandal jahrelang ab und wehrte sich auch gegen die Rückrufe von manipulierten Opel-Fahrzeugen.

Diese Widersprüche wurden jedoch im Eilverfahren von dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein abgelehnt. Ohnehin vermuteten Prozessbeobachter, dass Opel diesen Weg lediglich einschlug, um Zeit zu gewinnen und möglichst viele Verbraucher davon abzuhalten, ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Verbraucher sollten sich jedoch nicht von solchen Täuschungsmanövern irritieren lassen und sich unbedingt rechtlich beraten lassen, wenn sie ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzen.

Abgasskandal rechtfertigt Schadensersatzansprüche – allerdings nur für drei Jahre

Durch den Abgasskandal haben die manipulierten Autos unter anderem enorm an Wert verloren. Außerdem ist unklar, welche negativen Folgen durchgeführte Software-Updates für die Langlebigkeit der Fahrzeuge haben. In jedem Fall hätten die betroffenen Halter ihre Fahrzeuge sicherlich nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn sie zum Kaufzeitpunkt bereits vom Abgasskandal gewusst hätten. Deshalb können diese Schadensersatzansprüche in der Sache durchsetzen.

Für zivilrechtliche Ansprüche gilt allerdings eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der betroffenen Person. Wer also im Jahr 2018 in Form eines Rückrufbescheids über den Abgasskandal informiert wurden, kann seine Rechtsansprüche womöglich nur noch bis inklusive des 31. Dezembers 2021 vollständig durchsetzen. Wer bis dahin eine Klage einreicht, verhindert den möglichen Eintritt der Verjährung.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufbetrages durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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