06.
Okt 2021

Rechtsansprüche im Opel-Abgasskandal drohen zu verjähren

Während die Fahrzeug-Manipulationen von VW und Daimler auch sechs Jahre nach dem Bekanntwerden des Dieselskandal omnipräsent sind, findet der Opel-Abgasskandal medial kaum statt. Doch auch die Halter von manipulierten Opel-Autos sind unter anderem mit Wertverlusten und unvorhersehbaren Schäden durch Software-Updates konfrontiert und haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Rechtsanspruch droht jedoch zeitnah zu verjähren.

Opel-Besitzer sollten sich dringend bezüglich ihrer Abgasskandal-Rechte informieren

Zivilrechtliche Ansprüche verjähren in Deutschland nämlich in der Regel drei Jahre nach dem Bekanntwerden des jeweiligen Rechtsverstoßes zum Jahresende. Daher droht den betroffenen Opel-Besitzern eine Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche zum 01. Januar 2022. 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nämlich den ersten Rückruf im Rahmen des Opel-Abgasskandals an.

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Damals wurden die die Opel-Modelle Cascada, Insignia und Zafira aus den Baujahren 2013 bis 2016 in die Werkstatt gerufen, damit ihre Abgasreinigung normalisiert wird. Das KBA warf Opel vor, eine Software entwickelt zu haben, die im Normalbetrieb einen deutlich höheren Schadstoffausstoß verursacht als auf dem Prüfstand. Dadurch halten die betroffenen Opel-Modelle die vorgeschriebenen EU-Umweltrichtlinien nicht ein, obwohl sie für den Straßenverkehr zugelassen wurden.

Die Schadenersatzansprüche im Abgasskandal

Wer einen manipulierten Opel besitzt, hat deshalb Anspruch auf Schadensersatz. So ist es grundsätzlich möglich, Opel juristisch dazu aufzufordern, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen. In diesem Fall erhalten betroffene PKW-Besitzer bei einem positiven Verfahrensverlauf eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Alternativ zur Fahrzeugrückgabe besteht zudem die Option, das eigene Auto zu behalten und eine Entschädigung durchzusetzen, die ungefähr 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises beträgt. Diese Form des Schadensersatzes soll betroffene Verbraucher für die Wertverluste aufgrund des Abgasskandals entschädigen.

Eine vollständige Durchsetzung dieser Rechtsansprüche ist jedoch nur bis zum Eintritt der Verjährung möglich. Daher sollten sich Opel-Halter dringend zeitnah bezüglich ihrer Rechte informieren, um die drohende Verjährung durch die Erhebung einer Einzelklage zu verhindern. Die Kanzlei Goldenstein steht diesbezüglich für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.

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