04.
Jul 2023

Tesla akzeptiert verlängerte Widerrufsfrist wegen Formfehler

Viele Tesla-Besitzer sind unzufrieden mit ihrem Fahrzeug. Das liegt unter anderem an technischen Problemen, fehlerhaften Reichweitenangaben oder auch der Tatsache, dass Tesla die eigenen Preise zuletzt mehrfach gesenkt und damit auch den Wiederverkaufswert von bereits verkauften Teslas reduziert hat. Schätzungsweise 50.000 deutsche Tesla-Fahrer können ihre Autos allerdings selbst ein Jahr nach der Fahrzeugübergabe an den Hersteller zurückgeben und im Gegenzug den kompletten Kaufpreis zurückverlangen. Das liegt an einem Formfehler in der Widerrufsbelehrung von Tesla. Das US-Unternehmen hat mittlerweile die ersten Widerrufe dieser Art akzeptiert.

 

Tesla verändert Widerrufsbelehrung und akzeptiert verlängerten Widerruf

Konkret lassen sich Tesla-Kaufverträge ein Jahr und 14 Tage anstatt nur 14 Tage, wie es der Gesetzgeber eigentlich vorsieht, widerrufen. Das liegt daran, dass Tesla zwischen März 2022 und April 2023 keine Telefonnummer in ihrer Widerrufsbelehrung integriert hat. Das klingt erstmal nach einem vermeintlich kleinen Fehler. Allerdings hat Tesla seinen Kunden dadurch den mündlichen Widerruf ihres Kaufvertrages komplett verwehrt und das sieht der Gesetzgeber gar nicht gerne.

Erst am 17. April hat Tesla die eigene Widerrufsbelehrung so verändert, dass sie wieder eine Telefonnummer enthält. Der Hersteller hat offenbar selbst gemerkt, dass er gegen geltendes Recht verstoßen hat. Für diese Annahme spricht zudem, dass Tesla mittlerweile die ersten Widerrufe der Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte akzeptiert hat. Das Unternehmen sieht also ein, dass der verlängerte Widerruf aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich ist.

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Tesla verlangt ohne Rechtsgrundlage Wertersatz und Nutzungsentschädigung

Im Zuge des verlängerten Widerrufs verlangt Tesla bislang allerdings noch die Zahlung von Wertersatz sowie einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängig ist. Das würde den erstattbaren Wert erheblich reduzieren. Allerdings ist dies gar nicht rechtens.

Bei einem Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Kaufvertrages muss ein Wertersatz nämlich nur geleistet werden, wenn der jeweilige Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das war bei Tesla definitiv nicht der Fall. Zudem muss eine Nutzungsentschädigung bei einem solchen Widerruf generell nicht gezahlt werden. Beides wurde eindeutig im Bundesgesetzbuch geregelt.

 

Möglichkeit des verlängerten Tesla-Widerrufs mit Online-Schnellcheck prüfen

Das bedeutet, dass Tesla-Fahrer im Rahmen ihrer verlängerten Widerrufsfrist aufgrund des Formfehlers von Tesla den vollständigen Kaufpreis zurückverlangen können und sogar eine ausgezahlte Umweltprämie behalten dürfen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug ausschließlich für die private Nutzung gekauft wurde, die Fahrzeugübergabe vor weniger als einem Jahr und 14 Tagen erfolgte und das jeweilige E-Auto per Fernabsatz (online oder via Telefon) gekauft wurde.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.

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