09.
Apr 2020

OLG Dresden verurteilt VW zu Schadensersatz

Trommelwirbel in Dresden: Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) im Dieselskandal bisher eher verhalten agierte, verurteilten die Richter der sächsischen Landeshauptstadt Volkswagen nun zu anteiligem Schadensersatz. In dem behandelten Fall hatte der Kläger im Jahr 2012 ein VW Touran TDI erstanden, den er aufgrund der illegal verbauten Abschalteinrichtung zurückgeben wollte. Dafür forderte der Kläger die Rückerstattung des Kaufpreises. Das OLG bewilligte diese Forderung abzüglich einer Nutzungsentschädigung nun in dem Urteil von Mittwoch. Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, kommentiert die Entscheidung. Seine Kanzlei vertritt über 20.800 Mandanten im Dieselskandal und ist für den ersten BGH-Fall in dieser Sache verantwortlich, der am 05. Mai verhandelt wird:


“Mit dem aktuellen Urteil schließt sich nun auch das Oberlandesgericht Dresden der gängigen Rechtsauffassung in dieser Sache an: VW hat durch den Einsatz der manipulierten Software seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Ein weiteres Urteil mit bedeutender Signalwirkung im Vorfeld der anstehenden Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof am 05. Mai. Für vom Dieselskandal betroffene Verbraucher ist das ein Grund zur Freude: Je mehr Gerichte dieser Auffassung folgen, desto höher sind ihre Erfolgschancen in dieser Sache, wenn sie gegen den Konzern in einer Individualklage vorgehen.”

Kostenlose Erstberatung: Individualklage statt MFK-Vergleich

“Aufgrund der immer eindeutigeren Rechtsauffassung der deutschen Gerichte sollten Teilnehmer der Musterfeststellungsklage noch heute aus dem Verfahren aussteigen und eine Individualklage anstreben. Während Sie im Vergleich nur eine Einmalzahlung erhalten, die im Schnitt 3200 Euro beträgt, setzen wir bei Goldenstein & Partner durchschnittlich 4600 Euro für unsere Mandanten durch. Zudem können die MFK-Teilnehmer ihr manipuliertes Fahrzeug nicht zurückgeben. Das ist besonders ärgerlich, wenn sie in ihrer Stadt von einem Fahrverbot bedroht sind. Über die Individualklage ist das hingegen möglich, wie das Urteil des OLG Dresden erneut bestätigt. Betroffene Verbraucher können so ihr Fahrzeug zum Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgeben. Immer mehr Gerichte sprechen zudem Deliktzinsen in Höhe von vier Prozent zu. Nach dem Urteil des BGH, der voraussichtlich zu den Zinsen urteilen wird, dürfte das die Regel sein.   

Volkswagen möchte sich hingegen noch vor unserem BGH-Termin mit den Teilnehmern aus der Musterfeststellungsklage auf eine Entschädigung einigen und setzt mit dem 20. April eine besonders knappe Frist für die Annahme des Vergleichsangebots. Das Motiv dahinter ist offensichtlich, denn nur zwei Wochen später findet der BGH-Termin statt, dessen Ausgang für Rechtssicherheit in der Sache sorgen wird und von sämtlichen Experten als verbraucherfreundlich erwartet wird. Verfahren, die nach dem Urteil stattfinden, werden demnach deutlich schneller und mit deutlich höheren Entschädigungssummen enden. Bei Goldenstein & Partner erhalten betroffene Verbraucher dazu eine kostenlose Erstberatung.” 

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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