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Herbert Gilbert
Herbert Gilbert ist einer der zahlreichen deutschen VW-Halter, die bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Abgasskandal auf die Leistungen der Kanzlei Goldenstein vertrauen. Sein Fall ist jedoch besonders. Es war der erste Abgasskandal-Fall, der vor der obersten juristischen Instanz in Deutschland – dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) – verhandelt wurde.
Der Fall Gilbert: Das deutschlandweit erste BGH-Urteil gegen VW
Im Juni 2019 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem Rentner eine Entschädigung in Höhe von 25.616 Euro plus Zinsen für seinen VW Sharan zu. Zu diesem Zeitpunkt war es das erste stattgegebende Urteil eines deutschen Oberlandesgerichts im Abgasskandal gegen Volkswagen. Am 25. Mai 2020 bestätigte Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe diese Entscheidung und sprach Herbert Gilbert insgesamt 28.257,74 Euro für sein manipuliertes Fahrzeug zu.
“Das Urteil bedeutet Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland und zeigt einmal mehr, dass auch ein großer Konzern nicht über dem Gesetz steht. Mit dieser Entscheidung haben wir Geschichte geschrieben und einen Präzedenzfall für sämtliche deutsche Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen geschaffen”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein und führt fort:
“Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los!”
“Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen haben nun die Gewissheit, dass sie diese an den Konzern zurückgeben und dafür den ursprünglichen Kaufpreis erhalten können. Sie müssen sich dabei lediglich die bisherige Laufleistung ihres Fahrzeugs als sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, erhalten aber Verzugszinsen. Unserem Mandanten stehen demnach mehr als 28.000 Euro für einen PKW zu, den er vor knapp sechs Jahren für nur rund 3.000 Euro mehr gekauft und seitdem etwa 50.000 Kilometer genutzt hat. Über die Musterfeststellungsklage von VW hätte er hingegen nur einen Bruchteil dieser Summe erhalten.
Zukünftig werden sich sämtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren Dieselskandal-Urteilen auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshof beziehen. In der Folge wissen betroffene Halter ganz genau, welche Entschädigungen ihnen zustehen. Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los! Das Urteil wird auch für die manipulierten PKW anderer Fahrzeughersteller eine Signalwirkung haben, denn nahezu alle Autobauer haben illegale Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen integriert. Wir von der Kanzlei Goldenstein raten sämtlichen Haltern von Dieselfahrzeugen dazu, sich bezüglich ihrer Rechtsmöglichkeiten beraten zu lassen.”
Herbert Gilbert fühlt sich von Volkswagen betrogen
Herbert Gilbert selbst fühlte sich aufgrund des Abgasskandals betrogen und rät anderen Verbrauchern ebenfalls dazu, von ihrem Recht auf eine Entschädigung Gebrauch zu machen:
“Im Jahr 2014 habe ich mir zum ersten Mal ganz bewusst ein umweltfreundliches Auto gekauft. Als ich zwei Jahre später die Gewissheit hatte, dass mein Fahrzeug tatsächlich viel umweltschädlicher war, als angenommen, fühlte ich mich von Volkswagen ausgetrickst.
Da ich aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes regelmäßig in ein Krankenhaus in die Mainzer Innenstadt muss, hatte ich zudem große Sorgen vor einem möglichen Fahrverbot. Ein Verkauf meines Fahrzeuges kam allerdings nicht in Frage, da das Auto aufgrund des Dieselskandals extrem an Wert verloren hat. Aus diesen Gründen bin ich juristisch gegen Volkswagen vorgegangen. Ich rate anderen Verbrauchern, die ebenfalls vom Abgasskandal betroffen sind, ihr Recht auf eine Entschädigung ebenfalls durchzusetzen.”
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen