27.
Nov 2019

Ab sofort auch Fahrverbote in Berlin

 

Auch in Berlin gibt es ab sofort Fahrverbotszonen für Diesel-Fahrzeuge bis zur Schadstoffnorm Euro 5 sowie Benziner bis zur Schadstoffnorm Euro 2. Die Verbote gelten zunächst in acht Straßen in Berlin-Mitte, Berlin-Moabit und Berlin-Neukölln.

Während die Verbotsschilder in Berlin Mitte und Moabit erst ab dieser Woche aufgebaut werden, stehen die ersten Schilder in der Silberleinstraße in Neukölln bereits seit vergangenem Freitag. Ursprünglich sollten die im Juli 2019 beschlossenen Fahrverbotszonen bereits im Oktober eingerichtet werden. Die dafür benötigten Schilder konnten jedoch nicht rechtzeitig angefertigt werden. Nun sollen sämtliche Schilder noch in dieser Woche aufgestellt werden.

Fahrverbote: Verstoß wird mit 25 Euro geahndet

Wer sich nicht an das Fahrverbot hält, muss mit einer Strafe in Höhe von 25 Euro rechnen. Die Berliner Polizei kündigte bereits an, die Fahrverbotszonen sporadisch zu kontrollieren. Für Anwohner, Lieferanten, ambulante Dienste und Handwerker soll es jedoch Ausnahmen geben.

Abgasskandal: Betroffene Halter haben Anspruch auf Entschädigung

Fahrzeughalter, deren Dieselfahrzeuge im Rahmen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, haben die Möglichkeit, ihr Auto zurückzugeben und dafür eine Entschädigung zu erhalten. Diese setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

VW-Halter müssen sich beeilen: Verjährungsfrist ab 31.12.2019

“Insbesondere Halter von VW-Fahrzeugen müssen sich mit der Durchsetzung ihrer Rechte beeilen: Wer seinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung nicht bis zum 31.12.2019 anmeldet, verschenkt diesen und damit bares Geld. Dann tritt nämlich die erste Verjährungsfrist im Abgasskandal ein”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein.

“Wir von der Kanzlei Goldenstein unterstützen aktuell mehr als 11.000 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Abgasskandal. Aktuell sind wir mit 95 Prozent unserer Individualklagen erfolgreich und unsere Mandanten erhalten ihre Entschädigung im Schnitt nach gerade einmal sechs bis acht Monaten”, so Claus Goldenstein.

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