05.
Feb 2020

Ab Sommer gibt es auch in Mainz Fahrverbote für Dieselfahrzeuge

Die Stickoxid-Werte in Mainz liegen teilweise mehr als 20 Prozent über dem erlaubten Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Deshalb wird die Stadt in der kommenden Woche einen Luftreinhalteplan diskutieren. Als Teil dieses Plans wurde bereits die Einrichtung einer Fahrverbotszone für Dieselfahrzeuge und auch Benziner ab dem 1. Juli 2020 beschlossen. 

Demnach gilt das Fahrverbot für Dieselautos der Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5 sowie Benziner der Schadstoffklassen Euro 1 und Euro 2. Betroffen ist eine mehr als drei Kilometer lange Strecke am Rheinufer von der Holzhofstraße bis zum Kaiser-Karl-Ring. Auch die Theodor-Heuss-Brücke wird für entsprechende Fahrzeuge zur Verbotszone. Zusätzlich werden in dem Gebiet diverse Tempo 30-Zonen errichtet und festinstallierte Blitzer aufgebaut.

Strafen und Ausnahmeregelungen sind noch nicht geklärt

Unklar ist bislang noch, wie hoch die Strafen für das Nichtbeachten der Fahrverbotszonen ausfallen. Bislang haben deutsche Städte diesbezüglich sehr unterschiedliche Regelungen getroffen: Während ein Verstoß in Berlin teilweise mit gerade einmal 20 Euro geahndet wird, müssen Stuttgarter und Darmstädter ganze 108,50 Euro für ein Fahrverbot-Vergehen zahlen. 

Auch Ausnahmeregelungen muss die Stadt Mainz noch festlegen. In Berlin gelten die Fahrverbote beispielsweise nicht für Anwohner, Lieferanten, ambulante Dienste und Handwerker. Der Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, Claus Goldenstein, erklärt, was betroffene Mainzer nun wissen müssen:

“Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind in Städten wie Hamburg oder Stuttgart bereits Realität. In Berlin wird aktuell sogar diskutiert, ob Dieselfahrzeuge und Benziner ab 2035 überhaupt noch in die Innenstadt fahren dürfen. Zusammengefasst wird es zukünftig definitiv eher mehr als weniger Einschränkungen für Dieselfahrer geben.

Für betroffene Fahrzeughalter sind die Verbote natürlich mehr als ärgerlich: Sie müssen Umwege und einen Wertverlust ihres Fahrzeuges in Kauf nehmen. Viele von ihnen können sich jedoch wehren: Fahrzeughalter, deren PKW vom Abgasskandal betroffen sind, haben die Möglichkeit, gegen den jeweiligen Hersteller vorzugehen. 

Die betroffenen Fahrzeuge haben deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen, als es erlaubt war. Das ist Betrug und möglicherweise auch einer der Gründe für die erhöhte Stickoxid-Belastung in Mainz. Daher können diese Fahrzeuge gegen eine Entschädigungszahlung, die über dem aktuellen Marktwert auf dem Gebrauchtmarkt liegt, zurückgegeben werden. Mittlerweile urteilen nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland in der Sache verbraucherfreundlich.

Wir von der Kanzlei Goldenstein zählen zu den führenden deutschen Kanzleien im Dieselskandal und haben bereits tausenden Mandanten im Dieselskandal zu einer Entschädigung verholfen. Im Mai wird ein Fall von uns zudem der erste Dieselskandal-Prozess sein, der von dem obersten deutschen Gericht – dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe – verhandelt wird.”

Abgasskandal: Betroffene Halter haben Anspruch auf Entschädigung

Fahrzeughalter, deren Dieselfahrzeuge im Rahmen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, haben die Möglichkeit, ihr Auto zurückzugeben und dafür eine Entschädigung zu erhalten. Diese setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

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