03.
Feb 2023

Abgasbetrug in Österreich: VW verhindert OGH-Urteil

Im Mai 2020 entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte, dass die Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Mehr als sieben Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals steht ein solches Urteil in Österreich bislang noch aus. Nun hat VW in Österreich erneut eine Grundsatzentscheidung in der Sache verhindert.

Volkswagen hielt sich zunächst nicht an einen vereinbarten Vergleich

Bislang hat es Volkswagen geschafft, ein Diesel-Urteil am Obersten Gerichtshof (OGH) zu vermeiden, indem der Konzern Klägern vor einer möglichen Verhandlung an Österreichs obersten Zivilgericht ein Vergleichsangebot machte, das diese nicht ablehnen konnte. Zuletzt hielt sich Europas größter Autobauer laut Aussage eines österreichischen Anwalts allerdings nicht an die Rahmenbedingungen eines solchen Vergleichs.

Konkret hätte Volkswagen einem Kläger bis zum 27. Januar eine Entschädigung auszahlen sollen. Das Geld sei jedoch bis Anfang Februar nicht auf dem Kanzleikonto angekommen. Darauf angesprochen verwies VW darauf, dass der Anwalt zunächst eine sogenannte Ruhensanzeige einbringen solle. Dies würde bedeuten, dass sich der Kläger dazu verpflichtet, in Zukunft auf weitere Rechtsmittel zu verzichten. Allerdings möchte der verantwortliche Anwalt diese Information erst nach Eingang des Geldes kommunizieren. Deshalb drohte der Vergleich zunächst zu scheitern. Gestern Abend überwies VW das Geld dann allerdings doch, um es nicht auf ein OGH-Urteil in der Sache ankommen zu lassen.

OGH-Urteil bleibt vorerst aus

Wäre der Vergleich nicht über die Bühne gegangen, hätten sich der OGH der Sache annehmen müssen. Das Diesel-Verfahren war dort am nämlich bereits anhängig. Dementsprechend hätten Österreichs oberste Zivilrichter im nächsten Schritt einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen und anschließend ein Urteil verkünden müssen. Damit wäre endgültig geklärt, ob Abgasskandal-Ansprüche auch in Österreich durchsetzbar wären. Vorerst wird es allerdings nicht dazu kommen.

Volkswagen geht offenbar von einer verbraucherfreundlichen OGH-Entscheidung aus. Sonst würde der Konzern entsprechende Urteile schließlich nicht mit Hilfe von außergerichtlichen Einigungen verhindern. Generell versucht der Konzern aktuell, viele Diesel-Klagen in Österreich schnell vom Tisch zu bekommen, da ein höchstrichterlicher Richterspruch in der Sache auch unabhängig von dem aktuellen Vergleich wohl zeitnah verkündet werden könnte.

Im Juli 2022 entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) nämlich, dass Abschalteinrichtungen, die bei niedrigen Temperaturen zu einem hohen Schadstoffausstoß sorgen, illegal sind. Anlass für diese Entscheidung zum sogenannten Thermofenster war ein Fragekatalog, den unter anderem der Oberste Gerichtshof den EuGH-Richtern übermittelt hat. Nun ist der OGH im nächsten Schritt gefragt, eine Entscheidung auf Basis der EuGH-Rechtsprechung zu verkünden. Dies kann jederzeit der Fall sein. Bislang wurde aber noch kein entsprechender Verhandlungs- oder sogar Verkündungstermin angesetzt, weil VW dies durch zahlreiche außergerichtliche Einigungen verhinderte – so auch im aktuellen Fall.

Österreicher können von deutscher Rechtsprechung profitieren

Unabhängig von einem Urteil des Obersten Gerichtshofs besteht aber auch heute schon die Möglichkeit für Österreicher, ihre Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal erfolgreich und gestützt durch höchstrichterliche Grundsatzurteile durchzusetzen. Die Ansprüche von Österreichern im Zusammenhang mit dem Abgasskandal lassen sich nämlich nicht nur am eigenen Gerichtsstand, sondern auch an dem der beklagten Partei geltend machen.

Da Unternehmen wie Volkswagen, Mercedes-Benz, Audi oder Porsche ihren Hauptsitz in Deutschland haben, können Österreicher also auch dort gegen diese vorgehen und von der fortgeschrittenen Rechtsprechung vor Ort profitieren. So ist es beispielsweise möglich, Rechtsansprüche gegenüber Volkswagen an dessen Gerichtsstand in Braunschweig durchzusetzen. Das ist in der Vergangenheit auch schon erfolgreich gelungen.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben, liegt unter anderem daran, dass die betroffenen Autos durch den Abgasskandal enorm an Wert verloren haben. Zudem sind Folgeschäden wie Leistungseinbrüche oder sogar schwerwiegende Motorschäden nicht auszuschließen. Generell hätte wohl kaum ein Fahrzeughalter das eigene Auto zum selben Kaufpreis erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt schon bekannt gewesen wäre.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherer übernehmen nämlich die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt. Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt aktuell bereits Tausende Österreicher bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal.

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