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Abgasskandal: Acht weitere VW-Mitarbeiter angeklagt
In der vergangenen Woche verkündete das Landgericht (LG) Braunschweig, dass die Dieselskandal-Anklage gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Wintern zugelassen wird. Nun erhob die Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen acht weitere Volkswagen-Mitarbeiter Anklage. Sie alle sollen an den Fahrzeug-Manipulationen des Wolfsburger Konzerns beteiligt gewesen sein. Um welche Personen es sich handelt, ist bislang noch unklar.
Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft den acht Managern vor, von den Fahrzeug-Manipulationen gewusst zu haben und diese nicht unterbunden und teilweise sogar vorangetrieben zu haben.
Die Tatvorwürfe lauten Betrug in einem besonders schweren Fall, mittelbare Falschbeurkundung, Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Untreue sowie Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu. Den angeklagten Mitarbeitern drohen teilweise langjährige Haftstrafen. Insgesamt soll die Staatsanwaltschaft in der Sache gegen nahezu 100 aktuelle und ehemalige VW-Mitarbeiter ermitteln.
Ex-Audi-Chef Stadler muss sich ab nächster Woche vor Gericht verantworten
In der nächsten Woche startete der erste Dieselskandal-Prozess gegen einen Manager aus dem VW-Konzern: Der ehemalige Audi-Chef, Rupert Stadler, muss sich ab dem 30. September vor Gericht verantworten. Das Verfahren ist für insgesamt 176 Verhandlungstermine angesetzt und soll sich bis ins Jahr 2022 ziehen. Neben Stadler sind mehrere Ex-Führungskräfte der Volkswagen-Tochter Audi angeklagt. Zwei von ihnen sind ehemalige Techniker, die Stadler im Vorfeld bereits belastet haben sollen.
Verfahren gegen Diess und Pötsch wurden eingestellt
Der aktuelle VW-Konzernchef Herbert Diess und der Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch müssen sich hingegen keine Sorgen mehr um ein Gerichtsverfahren machen: Die Strafverfahren gegen die Top-Manager wurde zuletzt gegen eine Zahlung von insgesamt 9 Millionen Euro eingestellt.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.