02.
Mrz 2020

Abgasskandal: BGH fordert Gutachten zu Daimler-Dieseln

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich aktuell erstmals im Abgasskandal zu Modellen von Daimler geäußert. In einem Hinweisbeschluss gab der BGH bekannt, dass deutsche Gerichte Sachverständigengutachten einholen lassen sollen, um den Einbau von Abschalteinrichtungen in Autos von Mercedes-Benz zu prüfen. Dies gelte vor allem für Fahrzeuge, die noch nicht offiziell durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen wurden.

In dem konkreten Fall ging es um einen PKW mit dem Dieselmotor OM 651. Das Fahrzeug des Klägers wurde zwar nicht offiziell zurückgerufen, doch andere Mercedes-Modelle mit dem gleichen Motor schon. Der Kläger wollte daher mit einem Gutachten den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung überprüfen lassen, um Schadensersatzansprüche gegenüber Daimler geltend zu machen. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Celle lehnte dies jedoch ab, da es keine Beweise für den Einbau einer Abschalteinrichtung sah. Dieser Auffassung widersprach der BGH nun.

Daimler drohen Dieselskandal-Gutachten zu zahlreichen Modellen

“Der aktuelle BGH-Hinweis wird wegweisend sein, um Daimlers Rolle im Abgasskandal vollends aufzudecken. Nun könnte es bald zahlreiche Gutachten geben, die den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen in diversen Modellen von Mercedes-Benz belegen – auch in Fahrzeugen, die noch nicht zurückgerufen wurden”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein und führt fort: 

KBA verzögerte Daimler-Rückrufe

“Dass es im Dieselskandal oft verschwendete Zeit ist, auf einen offiziellen KBA-Rückruf zu warten, wurde zuletzt einmal mehr klar: Das Kraftfahrt-Bundesamt rief nämlich Daimler-PKW zurück, bei denen der Konzern selbst bereits seit fast drei Jahren freiwillige Software-Updates zur Schadstoffreduzierung durchführte. Zuletzt lockte der Mutterkonzern von Mercedes-Benz seine Kunden sogar mit einer Prämie im Wert von 100 Euro, wenn diese auf das kostenlose Angebot eingehen. Experten vermuteten dahinter schon länger die Vertuschung eines neuen Abgasskandals. Dieser Verdacht bestätigte sich durch den offiziellen Rückruf von betroffenen PKW durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Mercedes-Benz-Halter von Fahrzeugen mit den Motoren OM 651 und OM 642 sollten unbedingt prüfen lassen, ob auch ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sein könnte. Dann droht nämlich unter anderem ein massiver Wertverlust des PKW. Zudem könnten die Fahrzeuge in diversen deutschen Städten von Fahrverboten betroffen sein. Wir von der Kanzlei Goldenstein raten Mercedes-Fahrern daher unbedingt dazu, ihre juristischen Möglichkeiten zu prüfen und gegen Daimler vorzugehen. Gern unterstützen wir betroffene Autobesitzer dabei.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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