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Abgasskandal: Diese Rechte haben Taxi-Unternehmer
Dieselfahrzeuge gelten unter anderem als besonders langlebig und daher setzen zahlreiche Taxi-Fahrer und -Unternehmen auf diese Autos. Dementsprechend stark ist die Taxi-Branche auch vom Dieselskandal betroffen. Zahlreiche Taxis wurden so manipuliert, dass diese im Straßenbetrieb deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen, als es eigentlich erlaubt ist. In der Folge haben die betroffenen PKW unter anderem enorm an Wert verloren. Auch Taxi-Unternehmen haben daher die Möglichkeit, Schadensersatz im Dieselskandal durchzusetzen.
Dieselskandal: Diese Rechte haben betroffene Halter
Grundsätzlich haben sämtliche Halter von manipulierten Autos die Möglichkeit, die Rückgabe des betroffenen PKW an den Hersteller durchzusetzen. Im Gegenzug winkt eine Entschädigung, die über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Allerdings müssen sich PKW-Besitzer die bisher zurückgelegte Laufleistung negativ anrechnen lassen, wenn sie auch ihr Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben wollen.
Bei hohen Laufleistungen in Höhe von etwa 250.000-350.000 Kilometern besteht die Möglichkeit der Fahrzeug-Rückgabe jedoch unter Umständen gar nicht mehr, da die PKW ihre maximale Laufleistung überschritten haben. Gerade Taxis haben natürlich oft viele Kilometer zurückgelegt. Für Taxi-Unternehmen gibt es daher eine lukrative Alternative zur Fahrzeug-Rückgabe:
Da die PKW aufgrund des Dieselskandals enorm an Wert verloren haben, können betroffene Halter diese Wertminderung einfordern. In der Regel erhalten die Besitzer von manipulierten VW-Diesel-Fahrzeugen in diesem Fall 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung. Diese Form der Rechtsdurchsetzung lohnt sich vor allem für PKW-Halter, die mit ihrem Fahrzeug mehr als 200.000 Kilometer zurückgelegt haben. Dann übersteigt die Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises in der Regel den Schadensersatz, der im Rahmen einer Fahrzeug-Rückgabe möglich wäre.
„Taxifahrer sollten sich wehren”
“Zahlreiche Taxis wurden illegal manipuliert und haben die Umwelt jahrelang extrem belastet. Die betroffenen PKW haben zudem enorm an Wert verloren. Taxi-Fahrer und –Unternehmen sollten sich diesen Betrug nicht bieten lassen und sich dagegen wehren: Wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffenen PKW-Haltern dazu, sich bezüglich ihrer Rechte beraten zu lassen und Entschädigungen durchzusetzen. Gern stehen wir für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die insgesamt mehr als 22.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt und unter anderem für das erste Dieselskandal-Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich ist.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Entschädigung zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.