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Abgasskandal in Österreich: Diese Vorteile bringt die Klage in Deutschland
In Österreich sind über 360.000 Verbraucher vom VW-Abgasskandal betroffen. Obwohl der Skandal seit 2015 weitestgehend bekannt ist, müssen die betroffenen Diesel-Halter nach wie vor auf eine einheitliche und abschließende Rechtsprechung ihrer Justiz warten. Bis es zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommt, werden noch Monate vergehen. Das führt dazu, dass Volkswagen bisher nur wenigen Österreichern eine Entschädigung für seine Manipulationen bezahlt hat. Betroffene Österreicher sollten daher in Deutschland klagen und von der dortigen Rechtslage profitieren.
Darum können Österreicher in Deutschland klagen
Bei Betrug bzw. sittenwidriger Täuschung, wie im VW-Abgasskandal, können sich die davon betroffenen Verbraucher am Sitz bzw. Gerichtsstand der Beklagten Partei zur Wehr setzen. Im Falle von VW befindet sich Letzterer in Braunschweig. Halter von manipulierten Diesel-Fahrzeugen können daher dort ihre Klage einreichen. Das ergibt jedoch erst seit dem 25. Mai 2020 Sinn.
Einheitliche Rechtsprechung in Deutschland
Seit diesem Tag ist klar, dass Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen von Volkswagen in Deutschland entschädigt werden müssen. In einem abschließenden Urteil erklärte das oberste Gericht in Deutschland, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass VW seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht habe.
Betroffene Autokäufer können ihre Fahrzeuge daher, so der BGH, zum Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bisher zurückgelegte Strecke zurückgeben. Zusätzlich erhalten sie zudem Verzugszinsen. Die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein ist für dieses Urteil verantwortlich. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei, ordnet die Folgen ein:
“Mit unserem BGH-Sieg gegen Volkswagen haben wir in Deutschland Rechtsgeschichte geschrieben und ein Urteil mit Signalwirkung erstritten. Für sämtliche Gerichte in Deutschland bedeutet dies, dass sie sich bei vergleichbaren Klagen in der Sache auf die Entscheidung der obersten Richter beziehen, die klar definiert, dass und wie die Halter zu entschädigen sind. Die Fälle werden demnach entsprechend schnell von Erfolg gekrönt sein. Davon profitieren auch Österreicher, für die wir seither in Braunschweig klagen.”
Grundsätzlich waren die Klagen in Braunschweig seit Beginn des Dieselskandals möglich. Da die dortigen Richter jedoch nicht ein Urteil gegen den Konzern gefällt haben, waren Verfahren in der Regel aussichtslos. Durch das Urteil des BGH werden die Richter ihre Auffassung ändern. Das dies nicht mehr lange dauern wird, unterstreicht ein nahender Gerichtstermin am 21. Juli. An diesem Tag wird der BGH klären, dass die bisherigen Urteile in Braunschweig falsch waren. Claus Goldenstein kommentiert:
„Durch unser BGH-Urteil am 25. Mai ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die Richter am Landgericht Braunschweig ihre Meinung ändern. So kündigte ein braunschweiger Richter bereits an, dass er seine Rechtsauffassung aufgrund des höchstrichterlichen Urteils revidieren wird. Für Österreicher können die Chancen nicht mehr besser stehen. Wir raten daher jedem, Volkswagen in Braunschweig zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Verfahren können Betroffene mit der Kanzlei Goldenstein zudem zu 100 Prozent risikofrei und ohne eigene Kosten bestreiten. Für die Prozesse in Deutschland haben uns nämlich die führenden Rechtsschutzversicherer aus Österreich sowie unser Prozesskostenfinanzierer ihre Deckungszusage gegeben. Letzterer ist dann sinnvoll, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und der Prozess nicht aus eigener Tasche bezahlt werden soll. Der Finanzierer trägt also sämtliche finanziellen Kosten und erhält im Falle des Erfolgs 20 Prozent der Entschädigungssumme als Provision.“
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.