06.
Jun 2018

Abgasskandal: Manipulationsvorwürfe gegen Daimler

Nach VW erwischt es nun auch Daimler. Offenbar gibt es Anzeichen, dass auch Daimler eine Schummel-Software eingesetzt hat, um gesetzliche Grenzwerte bei den Emissionen auf dem Prüfstand zu unterschreiten.

Die Vorwürfe gegen Daimler erhärten sich. Laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) wurden bislang 774.000 Dieselfahrzeuge von Daimler ermittelt, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sein sollen. Gegen den vom KBA georderten Rückruf hat der Konzern bereits Widerspruch eingelegt. Verkehrsminister Andreas Scheuer setzte der Daimler AG daraufhin eine Frist bis zum 1. September 2018. Das Unternehmen muss bis zu diesem Zeitpunkt alle notwendigen Vorkehrungen treffen und betroffenen Fahrzeuge mit einem Software-Update ausstatten.

Auch Dieselfahrzeuge von Daimler sollen betroffen sein ©rclassenlayouts/iStock.com

Mögliche Ansprüche für Mercedes-Fahrer

Erste Gerichtsentscheide deuten darauf hin, dass im Fall einer Schadensersatzklage Mercedes-Besitzern mit manipulierten Fahrzeugen die gleichen Rechte wie VW-Besitzern zustehen. Ähnlich dem Fall bei VW sind Wagen mit unzulässiger Abschalteinrichtung mangelhaft. Demnach können die Halter Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller Daimler geltend machen. Denn Erfahrungsberichte zeigen, dass sich die bisherigen Software-Updates negativ auf die Leistung und Lebensdauer des Motors auswirken. Langfristige Folgen und die Höhe des Wertverlusts sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar.

Sind Sie betroffen?

Derzeit erfahren Mercedes-Besitzer durch ein Schreiben des Herstellers, ob Ihr Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist. Sie können dies aber auch auf der Website des KBA noch einmal selbst überprüfen.
Die Halter werden aufgefordert eine Software-Nachrüstung durchzuführen. Wer diese Benachrichtigung erhält, sollte schnell handeln und seine Ansprüche geltend machen. Denn mit jedem gefahrenen Kilometer steigt der Verbrauchswert des Fahrzeugs was wiederum in niedrigeren möglichen Schadensersatzzahlungen resultiert. Reichen Sie Ihre Unterlagen direkt über das Online-Formular ein oder sprechen Sie uns gern per E-Mail oder telefonisch an.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: