25.
Jan 2021

Abgasskandal: Millionenstrafe gegen VW-Zulieferer IAV

Die Aufarbeitung des VW-Abgasskandals schreitet weiter voran. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat aktuell ein Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro gegen den Automobilzulieferer IAV verhängt. Ingenieure des Berliner Unternehmens sollen an der Nutzung und Weiterentwicklungen von illegalen Abschalteinrichtungen beteiligt gewesen sein.  

Mit diesen Abschalteinrichtung wurde die Abgasreinigung von mehreren Millionen Fahrzeugen aus dem gesamten VW-Konzern so manipuliert, dass diese die vorgeschriebenen Emissionswerte nur während der Zulassungstests einhielten. Im normalen Straßenbetrieb stießen die betroffenen PKW hingegen unerlaubt viel Stickoxide aus. Das ist eine schwere Straftat, für die auch IAV verantwortlich ist. Das Unternehmen akzeptierte die Strafe bereits. Das Verfahren gegen IAV wurde daraufhin beendet. 

 

Weitere Zulieferer zahlten Millionenstrafen  

IAV ist nicht der einzige Zulieferer, der sich im Zuge des Dieselskandals strafbar gemacht hat. Die Robert Bosch GmbH zahlte im Mai 2019 beispielsweise ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro wegen der Auslieferung von rund 17 Millionen Steuergeräten für die Manipulationssoftware von VW.   

Mitte Juni 2020 akzeptierte auch ZF Friedrichshafen ein Bußgeld in Höhe von 42,5 Millionen Euro, da das Unternehmen Getriebesoftware an verschiedene Autokonzerne ausgeliefert hatte, mit deren Hilfe der Stickoxid-Ausstoß von Dieselfahrzeugen im Straßenbetrieb deutlich höher ausfiel als auf dem Prüfstand. Zu den größten Automobil-Kunden des Unternehmens gehören unter anderem BMW und Daimler.  

Auch der Autozulieferer Continental steht unter Verdacht, an dem Wirtschaftsskandal beteiligt gewesen zu sein. Im Jahr 2020 gab es im Zusammenhang mit dem Dieselskandal mehrere Durchsuchungen bei dem Hannoveraner DAX-Konzern im Zusammenhang mit den Fahrzeug-Manipulationen von Mitsubishi und Volkswagen. Ein Bußgeld musste Continental bislang noch nicht zahlen. Die Ermittlungen dauern jedoch noch an. 

  

So erhalten betroffene Verbraucher Schadensersatz 

Die verhängten Bußgelder fließen in der Regel direkt in die Landeskassen der Bundesländer, die für die Strafen verantwortlich sind. Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug erworben hat, sieht davon keinen Cent. Betroffene PKW-Halter haben dennoch Schadensersatzansprüche, die sie mit Hilfe einer Anwaltskanzlei erfolgreich durchsetzen können. 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich in diesem Fall aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchsetzen. 

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