22.
Sep 2020

Abgasskandal: Österreicher haben Anspruch auf Schadensersatz

Im September 2015 wurde der VW-Abgasskandal bekannt. Mittlerweile begleitet das Thema die Öffentlichkeit also bereits fünf Jahre lang. Verbraucher in Österreich warten trotzdem bis heute auf eine höchstrichterliche Antwort auf die Frage, ob Halter von manipulierten PKW Anspruch auf Schadensersatz haben. Rechtssicherheit genießen Österreicher dennoch. Dies ermöglicht ein Urteil aus Deutschland. 

Österreicher können Rechte erfolgreich in Deutschland durchsetzen 

Im Rahmen des Dieselskandals haben Österreicher nämlich die Möglichkeit, ihre Rechte entweder am eigenen Wohnort oder am Gerichtsstand der beklagten Partei durchzusetzen. Die Volkswagen AG ist in der deutschen Stadt Wolfsburg ansässig. Die Gerichte im nahegelegenen Braunschweig sind für die Verfahren des Konzerns zuständig. Dort folgen die Richter in Zukunft einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshof (BGH), das die Kanzlei Goldenstein im Mai dieses Jahres erwirkte. 

Laut der obersten Richter Deutschlands haben die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz. Sie können ihre manipulierten Autos an den Hersteller zurückgeben und erhalten dafür eine Entschädigung, die sich am ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich PKW-Halter negativ anrechnen lassen. Dafür erhalten sie ab dem Zeitpunkt der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

 

Verbraucheranwalt rät Österreichern zu Klage in Deutschland 

Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei Goldenstein insgesamt mehr als 22.000 Mandanten im Dieselskandal vertritt – darunter rund 2.000 Österreicher– rät betroffenen Haltern aus Österreich zur Klage in Deutschland: 

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, wurde betrogen und muss unter anderem einen extrem hohen Wertverlust hinnehmen. Dagegen sollten sich Verbraucher juristisch wehren. PKW-Halter, die mit ihrer Klage auf Rechtssicherheit in Österreich warten, machen jedoch einen Fehler. Diese Meinung vertrete nicht nur ich, sondern auch zahlreiche Verbraucherverbände. 

Mit jedem Kilometer, den die betroffenen Fahrzeuge weiterhin zurücklegen, sinkt nämlich der Entschädigungsanspruch. Erst ab dem Zeitpunkt der Klage-Einreichung haben die Halter Anspruch auf Verzugszinsen, die diesen Wertverlust ausgleichen sollen. Daher sollten auch Verbraucher in Österreich schnellstmöglich ihre Rechte durchsetzen – in Deutschland. Grundsätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit, eine Klage in Österreich einzureichen. Da hier jedoch noch keine Rechtssicherheit herrscht, ist dies durchaus riskant. Zudem können sich die Klagen jahrelang hinziehen. 

In Deutschland genießen Verbraucher aus ganz Europa bereits heute Rechtssicherheit. Darüber hinaus ist die Klage dort risikofrei: Wir von der Kanzlei Goldenstein haben uns die Deckungszusage von zahlreichen Rechtsschutzversicherern aus Österreich geholt. Diese finanzieren also auch die Abgasskandal-Klagen in Deutschland. Wer nicht versichert ist, kann zudem die Dienste unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen. Dieser trägt das volle Kostenrisiko und erhält nur im Erfolgsfall eine Provision. Gern beraten wir betroffene Österreicher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.” 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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