09.
Sep 2020

Abgasskandal: Österreicher verschenken jährlich fast 500 Millionen Euro

Auch fünf Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals herrscht für österreichische Verbraucher keine Rechtssicherheit in der Sache und nur ein Bruchteil der betroffenen Fahrzeughalter setzt Schadensersatzansprüche durch. Durch ihre Untätigkeit verlieren die österreichischen VW-Halter jedoch rund 468 Millionen Euro pro Jahr. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse der Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein, die über 22.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt – darunter knapp 2.000 Österreicher. Die Kanzlei hat Daten aus mehr als 12.000 abgeschlossenen Abgasskandal-Fällen ausgewertet. 

VW-Halter aus Österreich haben Anspruch auf mehr als 7 Milliarden Euro 

Demnach zahlten die Halter der manipulierten VW-Autos im Schnitt 24.548 Euro für ihre Fahrzeuge. Durchschnittlich setzen die PKW-Besitzer finanzielle Entschädigungen in Höhe von 19.284 Euro durch, wenn sie ihr gebrauchtes Diesel-Fahrzeug an den Wolfsburger Konzern zurückgeben. Insgesamt haben die rund 363.000 betroffenen Fahrzeughalter aus Österreich demnach Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von mehr als 7 Milliarden Euro. Doch bislang setzen nur schätzungsweise 20.000 österreichische Fahrzeughalter ihre Rechte überhaupt durch – rund 10.000 Sammelkläger und maximal 10.000 Individualkläger. 

Dadurch verlieren die 343.000 Halter, die ihre Rechte noch nicht durchsetzen, insgesamt 468.149.998 Euro pro Jahr. Die zurückgelegte Laufleistung müssen sich Fahrzeughalter nämlich negativ anrechnen lassen, wenn sie eine Entschädigung durchsetzen. Dies wird juristisch als sogenannte Nutzungsentschädigung bezeichnet. 

 

So setzt sich die Nutzungsentschädigung zusammen 

Hat ein Auto beispielsweise 125.000 Kilometer zurückgelegt und es wird eine maximale Laufleistung von 250.000 Kilometern angenommen, wird eine Nutzungsentschädigung von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der jeweiligen Entschädigungssumme abgezogen. Der Kläger bekäme folglich die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises als Schadensersatz. Die durchschnittliche Jahres-Laufleistung von österreichischen PKW-Haltern in Höhe von 13.900 Kilometern sorgt bei einem durchschnittlichen Kaufpreis in Höhe von 24.548 Euro demnach für einen Wertverlust von 1365 Euro pro Jahr und Fahrzeug. 

 

Österreicher genießen Rechtssicherheit in Deutschland 

Fünf Jahre nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals ist in Österreich jedoch generell noch gar nicht geklärt, ob betroffene Verbraucher überhaupt Anspruch auf Schadensersatz haben. Österreichische Fahrzeughalter profitieren jedoch von der Rechtssicherheit in Deutschland. Dort können betroffene Halter ihre Rechte bereits jetzt durchsetzen. 

 

BGH-Urteil in Deutschland ebnete Weg für Klagen in Braunschweig 

Es ist unglaublich, dass österreichische Verbraucher Jahre nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals noch immer nicht wissen, ob sie in Österreich Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können. Ein Verkauf der manipulierten PKW ergibt jedoch in der Regel keinen Sinn, da die Fahrzeuge aufgrund des Skandals extrem an Wert verloren haben und die generelle Nachfrage nach Diesel-PKW enorm gesunken ist. 

Am 25. Mai 2020 haben wir von der Kanzlei Goldenstein jedoch in Deutschland einen Präzedenzfall in der Sache geschaffen, der auch Österreichern weiterhilft: Der Bundesgerichtshof hat eindeutig definiert, dass vom Abgasskandal betroffene VW-Halter Anspruch auf Schadensersatz haben. Auch Österreicher habe die Möglichkeit, ihre Rechte am deutschen Gerichtsstand von Volkswagen – in Braunschweig – durchzusetzen.  

Dort werden die Richter zukünftig der Auffassung des Bundesgerichtshof folgen und verbraucherfreundliche Entscheidungen treffen. Österreichische Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen sollten diese Möglichkeit nutzen. Wann in Österreich Rechtssicherheit herrscht, ist aktuell nämlich nicht abzusehen und mit  jedem gefahrenen Kilometer sinkt der Entschädigungsanspruch der manipulierten PKW. Es ist schon unglaublich, dass österreichische Verbraucher dadurch fast 500 Millionen Euro pro Jahr verschenken”, meint Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. 

 

Risikofreie Rechtsdurchsetzung in Deutschland 

Für die Klagen in Deutschland haben uns die führenden Rechtsschutzversicherer aus Österreich sowie einen Prozesskostenfinanzierer ihre Deckungszusage gegeben. Für österreichische Verbraucher bedeutet dies, dass sie ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Volkswagen ohne eigenes Risiko in Braunschweig durchsetzen können. In Österreich muss jede Klage hingegen mit entsprechendem Risiko einzeln verhandelt werden”, erklärt Alexander Voigt, Rechtsanwalt und Büroleiter des Innsbrucker Standorts der Kanzlei Goldenstein

 

Abgasskandal: Betroffene Halter haben Anspruch auf Schadensersatz 

Am 25. Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal und schuf damit Rechtssicherheit für sämtliche betroffene Verbraucher in Deutschland. Seitdem ist klar, dass die Fahrzeug-Manipulation von Volkswagen illegal war und der Konzern betroffenen Haltern Schadensersatz in Höhe des vollen Kaufpreises sowie Verzugszinsen zahlen muss. Diese Verzugszinsen werden ab dem Tag der Klage-Einreichung fällig und sollen Wertverlust durch die weitere Nutzung ausgleichen. 

Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich die PKW-Besitzer negativ anrechnen lassen. So erhielt der BGH-Mandant beispielsweise 29.805,32 Euro für seinen VW Sharan. Er hatte das Auto knapp sechs Jahre zuvor für rund 31.500 Euro gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer genutzt. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch auf Schadensersatz kostenfrei prüfen lassen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: