26.
Aug 2020

Abgasskandal: So funktioniert die Durchsetzung von Schadensersatz

Allein in Deutschland haben sich mehrere Millionen Verbraucher unbewusst manipulierte Fahrzeuge gekauft. Aufgrund dieses Betruges haben betroffene PKW-Halter Anspruch auf Schadensersatz. Doch wie funktioniert die Durchsetzung einer Entschädigung im Abgasskandal? 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Grundsätzlich können betroffene Fahrzeughalter mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und etwa 20 Prozent der ursprünglichen Kaufsumme als Entschädigung zu erhalten. 

 

Schadensersatz ohne Kostenrisiko 

Für Verbraucher ist dieser Prozess mit kaum Aufwand verbunden. Auf www.ra-goldenstein.de können diese ihren Entschädigungsanspruch kostenfrei und unverbindlich prüfen und die Kanzlei im Anschluss mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Von da an kümmern sich die Rechtsexperten um die erfolgreiche Durchsetzung des Schadensersatzes. Im Schnitt dauert es rund sechs Monate von der Geltendmachung der Ansprüche bis zur Einigung auf eine Entschädigungssumme. 

Für Rechtschutzversicherte ist dieser Prozess kostenfrei. Doch auch ohne Versicherung lässt sich der Schadensersatz risikofrei durchsetzen. In diesem Fall kann ein Prozesskostenfinanzierer die Verfahrenskosten vorstrecken. Dieser behält ausschließlich im Erfolgsfall einen kleinen Teil der durchgesetzten Summe und kostet ansonsten nichts. Natürlich besteht für Verbraucher auch die Möglichkeit, die Verfahrenskosten zunächst selbst zu tragen.  

 

Rechtssicherheit dank BGH-Urteil 

Während es vor Jahren noch ungewiss war, ob deutsche Gerichte betroffenen Fahrzeughaltern Schadensersatz zusprechen, herrscht mittlerweile Rechtssicherheit in der Sache: Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das deutschlandweit erste Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die höchsten Richter Deutschlands entschieden verbraucherfreundlich und künftig werden sich sämtliche Gerichte des Landes an diesem Urteil orientieren. 

 

So setzen sich die Entschädigungen zusammen 

Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie definitiv Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzen. So ermöglicht das Urteil eine Rückgabe des jeweiligen PKW für eine hohe Entschädigung. Der individuelle Schadensersatz setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung zusammen. Diese soll den Wertverlust des jeweiligen Fahrzeugs aufgrund der bisherigen Nutzung darstellen. 

Die Höhe der Nutzungsentschädigung berechnet sich aus dem Anteil der bisher zurückgelegten Kilometer an der maximalen Laufleistung jedes Fahrzeuges. Diese maximale Laufleistung wird in der Regel mit etwa 250.000 bis 350.000 Kilometern beziffert. Hat ein Auto also 150.000 Kilometer zurückgelegt und es wird eine maximale Laufleistung von 300.000 Kilometern angenommen, wird eine Nutzungsentschädigung von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. Der Kläger bekäme folglich eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises. 

 

Verzugszinsen erhöhen die Entschädigungssumme 

Während sich die Nutzungsentschädigung negativ auf die jeweilige Entschädigungssumme auswirkt, wird diese durch die Auszahlung von Verzugszinsen erhöht. Diese Zinsen in Höhe von aktuell 4,12 Prozent pro Jahr muss Volkswagen betroffenen Klägern ab dem Tag der Klageerhebung auszahlen, denn ab diesem Datum haben die jeweiligen Halter ihr Recht auf die Rückabwicklung ihres PKW geltend gemacht. Sie mussten ihren PKW demnach bis zum Ende des Verfahrens behalten, obwohl sie diesen eigentlich abgeben wollten. 

 

Insgesamt überwies VW dem BGH-Kläger beispielsweise genau 29.805,32 Euro für sein Fahrzeug, obwohl er dieses vor knapp sechs Jahren für nur 1.700 Euro mehr gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer genutzt hat. Vergleichbare Modelle werden auf dem Gebrauchtwagenmarkt aktuell für gerade einmal rund 18.000 Euro gehandelt. 

 

Entschädigung sichern und PKW behalten 

Fahrzeughalter haben jedoch auch die Möglichkeit, das betroffene Auto weiter zu nutzen und nur einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In der Regel können betroffene Halter auf diesem Weg 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen. Dieser Schritt ergibt vor allem für PKW-Halter Sinn, die mit ihrem Fahrzeug bereits mehr als 200.000 Kilometer zurückgelegt haben. Aufgrund der Nutzungsentschädigung liegt der Schadensersatz in diesem Fall häufig über der Summe, die durch eine Rückabwicklung des Fahrzeuges durchsetzbar wäre. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: