20.
Okt 2020

Abgasskandal: So setzen Vielfahrer Schadensersatz durch

Wer Schadensersatz aufgrund des Abgasskandals durchsetzen will, muss sich die bisherige Laufleistung seines manipulierten PKW negativ anrechnen lassen. Je mehr das Fahrzeug bewegt wurde, umso niedriger fällt also die Entschädigung aus. Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH) sogar, dass Autos mit einer besonders hohen Laufleistung von nicht mehr an den jeweiligen Hersteller zurückgegeben werden dürfen. In diesem Fall haben betroffene Fahrzeughalter jedoch eine andere Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. 

Auch Vielfahrer haben Anspruch auf Schadensersatz 

Da die illegal manipulierten PKW aufgrund des Dieselskandals enorm an Wert verloren haben, können die PKW-Besitzer diese Wertminderung bei dem Fahrzeugbauer einfordern. In der Regel lassen sich so Entschädigungen in Höhe von 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen.  

Diese Form der Rechtsdurchsetzung lohnt sich vor allem für PKW-Halter, die mit ihrem Fahrzeug mehr als 200.000 Kilometer zurückgelegt haben. Dann übersteigt die Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises in der Regel den Schadensersatz, der im Rahmen einer Fahrzeug-Rückgabe möglich wäre. 

 

So wird die Höhe des Schadensersatzes definiert 

Grundsätzlich gehen die deutschen Richter je nach Modell von einer maximalen PKW-Laufleistung in Höhe von 250.000-350.000 Kilometer aus. Generell müssen sich Fahrzeughalter ihre bisherige Laufleistung im Rahmen einer PKW-Rückabwicklung anrechnen lassen, da sie ihre Fahrzeuge trotz des Skandals nutzen konnten und mit dieser Nutzung ein Wertverlust einherging. Dieser wird betroffenen Fahrzeughaltern als sogenannte Nutzungsentschädigung von ihrer individuellen Entschädigung abgezogen.  

Hat ein Auto also 125.000 Kilometer zurückgelegt und es wird eine maximale Laufleistung von 250.000 Kilometern angenommen, wird eine Nutzungsentschädigung von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. Der Kläger bekäme folglich die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen in Höhe von aktuell 4,12 Prozent ab dem Tag der Klage-Erhebung. Wer hingegen bereits 250.000 Kilometer zurückgelegt hat, kann sein Fahrzeug nach dieser Rechnung nicht länger für eine Entschädigungszahlung an den Hersteller zurückgeben. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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