15.
Jan 2020

Abgasskandal: Weitere Anklagen gegen VW-Mitarbeiter

Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft verkündete aktuell Fortschritte in der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals. So wurde gegen sechs weitere VW-Mitarbeiter Anklage erhoben – darunter drei Manager. Konkret wird den Personen vorgeworfen, maßgeblich an der Manipulation von Fahrzeugmotoren beteiligt gewesen zu sein und somit auch an der bewussten Täuschung von VW-Kunden. Die manipulierten Autos stoßen im Realbetrieb nämlich deutlich mehr Schadstoffe aus, als es erlaubt ist.

Insgesamt klagt die Staatsanwaltschaft in der Sache nun gegen elf VW-Mitarbeiter. Der prominenteste unter ihnen ist der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG, Martin Winterkorn. Abgeschlossen sind die Untersuchungen aber noch nicht: Gegen mehr als 30 weitere Personen wird weiterhin ermittelt.

Volkswagen zahlte bereits rund eine Milliarde Euro

Die strafrechtlichen Untersuchungen gegen Volkswagen selbst wurden hingegen bereits 2018 eingestellt, nachdem der Wolfsburger Konzern ein Bußgeld in Höhe von rund einer Milliarde Euro zahlte. Trotz des Abgasskandals verkündete Volkswagen aktuell, dass das Unternehmen 2019 mehr Autos als je zuvor verkaufte und erneut schwarze Zahlen schrieb.

Das ist die Rechtslage für betroffene Fahrzeughalter im Abgasskandal

Neben den Ermittlungen gegen die verantwortlichen VW-Mitarbeiter im Abgasskandal laufen auch zahlreiche Klagen von geschädigten Verbrauchern gegen den Konzern. Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können nämlich die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

Zwar haben Fahrzeughalter von Autos mit dem VW-Motor EA 189 aufgrund der eingetretenen Verjährung keine Möglichkeit mehr, ihre Rechte durchzusetzen, doch auch der Nachfolgemotor EA 288 gilt als manipuliert. Auch bei anderen Herstellern wie Opel oder Mercedes-Benz veranlasste das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits Rückrufe aufgrund des Dieselskandals.

2020: Erster Dieselskandal-Fall vor dem BGH

Die Chancen auf die Auszahlung einer Entschädigung, die über dem Marktwert des jeweiligen Fahrzeuges liegt, stehen denkbar gut: Fast alle deutschen Gerichte entscheiden in der Sache verbraucherfreundlich. Darüber hinaus wird es in diesem Jahr erstmals ein Urteil des obersten deutschen Gerichts geben – dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH). Claus Goldenstein, dessen Kanzlei den BGH-Fall betreut, kommentiert:

“Im Juni 2019 haben wir für einen unserer Mandanten das deutschlandweit erste Urteil eines Oberlandesgerichts im Abgasskandal gegen Volkswagen erwirkt. Das Urteil war wegweisend, denn seitdem urteilen nahezu alle Gerichte in Deutschland verbraucherfreundlich in der Sache. Ab dem 5. Mai 2020 wird der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Ein Urteil des BGH wird für betroffene Verbraucher in Deutschland endgültig für Rechtssicherheit sorgen und wir sind guter Dinge, dass auch der BGH unserem Mandanten – und somit Verbrauchern in ganz Deutschland – eine Entschädigung zusprechen wird.

Wir von Goldenstein & Partner raten allen betroffenen Fahrzeughaltern dazu, ihre Rechte im Abgasskandal durchzusetzen. Insgesamt vertreten wir bereits mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und auch zukünftig werden wir als führende Anwaltskanzlei in der Sache zahlreiche Entschädigungen für unsere Mandaten durchsetzen. Dank unseres Prozesskostenfinanzierers können wir diese Arbeit auch für Personen ohne Rechtsschutzversicherung risikofrei anbieten.”

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