29.
Okt 2020

Abgasskandal: Zulieferer zahlen Strafe in Millionenhöhe

Im September gab es bereits zum wiederholten Mal eine Razzia in den Geschäftsräumen von Continental. Dem Automobilzulieferer droht eine Strafe in Millionenhöhe wegen Beihilfe zum Betrug. Das Unternehmen soll eine Software entwickelt haben, mit der Volkswagen seine Diesel-Fahrzeuge illegal manipulieren konnte. Auch andere Zulieferer mussten bereits Strafzahlungen wegen des Abgasskandals leisten. 

Bosch und ZF Friedrichshafen zahlten bereits Strafen  

Die Robert Bosch GmbH zahlte im Mai 2019 beispielsweise ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro wegen der Auslieferung von rund 17 Millionen Steuergeräten für die Manipulationssoftware von VW.   

Mitte Juni 2020 akzeptierte auch ZF Friedrichshafen ein Bußgeld in Höhe von 42,5 Millionen Euro, da das Unternehmen Getriebesoftware an verschiedene Autokonzerne ausgeliefert hatte, mit deren Hilfe der Stickoxid-Ausstoß von Dieselfahrzeugen im Straßenbetrieb deutlich höher ausfiel als auf dem Prüfstand. Zu den größten Automobil-Kunden des Unternehmens gehören unter anderem BMW und Daimler. 

Auch Continental könnte nun die Beihilfe zum Betrug in mehreren Fällen nachgewiesen werden. Bereits im Januar 2020 gab im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Durchsuchungen bei dem Hannoveraner Dax-Konzern. Damals ging es aber nicht um Volkswagen, sondern Mitsubishi. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Continental beiden Unternehmen dabei geholfen hat, den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen zu manipulieren. 

   

Rechtsexperte rät Verbrauchern dazu, sich gegen den Betrug zu wehren 

“Zahlreiche Zulieferer haben sich im Dieselskandal strafbar gemacht. Die Konzerne haben sich wie Marionetten verhalten und großen Autobauern die Fahrzeug-Manipulationen erst ermöglicht. Deshalb ist es nur richtig, dass sich auch die betroffenen Zulieferer für ihr Fehlverhalten verantworten müssen”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ergänzt: 

Wir von der Kanzlei Goldenstein setzen uns bereits seit Jahren für die Rechte von betroffenen Fahrzeughaltern ein, um diesbezüglich auch in Deutschland endgültig für Rechtssicherheit zu sorgen. So haben wir unter anderem das erste BGH-Urteil im VW-Dieselskandal erwirkt und somit für Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher gesorgt. In Zukunft werden sich alle deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ähnlichen Fällen auf diese Entscheidung berufen. 

Die Bundesrichter haben den Einbau von Abschalteinrichtungen als sittenwidrige Handlung eingestuft. Verbraucher erhalten dadurch endgültig die Gewissheit, dass sie ihr manipuliertes Fahrzeug gegen die Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises zurückgeben können. Wir raten den Haltern von manipulierten Dieselfahrzeugen unbedingt dazu, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und sich gegen diese bewusste Täuschung der Automobilindustrie zu wehren.”  

  

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.   

  

So setzen sich die Entschädigung zusammen  

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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