17.
Sep 2021

Können Abschalteinrichtungen zulässig sein?

Um die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien zumindest auf dem Papier zu erfüllen, hat fast jeder namhafte Automobilhersteller seine eigenen Autos mit sogenannten Abschalteinrichtungen manipuliert. Diese sorgen dafür, dass Fahrzeuge auf dem Prüfstand sauber wirken, während ihre Abgasreinigung im Normalbetrieb teilweise oder sogar komplett abgeschaltet wird. Doch ist die Verwendung einer solchen Abschalteinrichtung in jedem Fall illegal?

EuGH definiert Zulässigkeitskriterien von Abschalteinrichtungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Frage Ende 2020 eindeutig beantwortet. In einem lang erwarteten Urteil verkündeten die verantwortlichen Richter, dass Abschalteinrichtungen illegal seien, wenn sich der Schadstoffausstoß dadurch zwischen dem Prüfstand – also amtlichen Abgastests – und dem Normalbetrieb – also dem Gebrauch auf der Straße – unterscheidet.

Legal seien Abschalteinrichtungen demnach nur, wenn das jeweilige Fahrzeug ansonsten unmittelbare Schäden erleiden würde oder lebensgefährliche Situationen eintreten könnten. Das bedeutet, dass eine Abschalteinrichtung also nur zum Einsatz kommen darf, um beispielsweise unmittelbare Motorenschäden oder starke Einschränkungen beim Lenkverhalten zu verhindern. Der einfache Verschleiß des Fahrzeugs rechtfertigt den Einbau einer Abschalteinrichtung hingegen nicht.

Zurückgerufene Abgasskandal-Autos wurden illegal manipuliert

Im Rahmen des Abgasskandals wurde bislang noch keine Abschalteinrichtung entdeckt, die die Zulässigkeitskriterien des EuGH erfüllt. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass alle Fahrzeuge, die bislang wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, auch illegal manipuliert wurden.

Sobald eine solche Abschalteinrichtung von den zuständigen Behörden entdeckt wird, müssen diese nämlich einen Rückruf anordnen, damit der vorhandene Mangel beseitigt wird. In der Regel entwickeln die verantwortlichen Hersteller dann ein Software-Update, das die Manipulationssoftware überschreibt und die Abgasreinigung normalisiert.

Software-Updates können zu Fahrzeugschäden führen

Mit der Durchführung eines Software-Updates gehen jedoch auch Risiken einher, denn die manipulierten PKW wurden nicht dafür konzipiert, Schadstoffe dauerhaft in hohen Mengen zu filtern. Daher klagen viele Fahrzeughalter nach der Durchführung eines solchen Updates über Probleme mit ihrem PKW. Teilweise kommt es sogar zu kostspieligen Motorschäden.

Betroffene Verbraucher sollten sich daher unbedingt von einer Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen, wenn sie von dem Hersteller ihres Fahrzeugs zu der Durchführung einer Software-Aktualisierung aufgefordert werden, die sich auf den Schadstoffausstoß ihres PKW auswirkt.

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben nämlich unter anderem aufgrund der unvorhersehbaren Folgeschäden durch Software-Updates die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hierfür kann es jedoch sinnvoll sein, ein solches Update noch nicht durchgeführt zu haben, um die genaue Wirkungsweise der jeweiligen Abschalteinrichtung nachvollziehen zu können.

Grundsätzlich ist es im Zuge einer entsprechenden Klage möglich, das manipulierte Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht auch die Option, das Fahrzeug zu behalten und einen Teil des Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchzusetzen.

Abgasskandal-Klagen sind meist ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann im Normalfall auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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