12.
Apr 2022

Deshalb können österreichische VW-Halter noch heute Abgasskandal-Ansprüche durchsetzen

2015 wurde öffentlich bekannt, dass VW konzernweit Diesel-Fahrzeuge mit dem EA189-Motor illegal manipuliert hatte. Ab 2016 erhielten die betroffenen PKW-Besitzer deshalb Rückrufschreiben. Gemäß der dreijährigen Verjährungsfrist sind Schadensersatzansprüche von Konsumenten aus Deutschland deshalb überwiegend am 01. Januar 2020 verjährt. Doch Österreicher können ihre Rechtsansprüche in der Sache auch heute noch problemlos durchsetzen. Woran liegt das?

30-jährige Verjährungsfrist in Österreich

In Deutschland können betroffene Gebrauchtwagenbesitzer ihre Abgasskandal-Rechte nur bis zu drei Jahre zum Jahresende nach dem Bekanntwerden des Skandals durchsetzen. Neuwagenkäufer haben zudem die Möglichkeit, zehn Jahre ab dem Fahrzeugkauf sogenannte Restschadensersatzansprüche durchzusetzen.

In Österreich werden Konsumenten diesbezüglich deutlich besser geschützt. So verjähren bestehende Rechtsansprüche bei sittenwidrigen Schädigungen – der Tatbestand im Abgasskandal – erst nach 30 Jahren. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bereits bestätigt.

Rechtssicherheit in Deutschland hilft auch Österreichern

Da sich Österreichs oberste Zivilrichter ansonsten aber noch nicht abschließend mit den Schadensersatzforderungen von Haltern illegal manipulierter Fahrzeuge befasst haben, tut sich für Österreicher ein Problem auf: Rechtliche Sicherheit genießen sie auch fast sieben Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals noch immer nicht. Doch es lohnt sich trotz der langen Verjährungsfrist nicht, mit einer Schadensersatzklage zu warten, denn die fällige Entschädigung sinkt mit jedem gefahrenen Kilometer.

Doch auch hierfür gibt es eine Lösung: Österreicher haben nämlich die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal nach österreichischem Recht in Deutschland durchzusetzen. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass der jeweilige Autohersteller seinen Hauptsitz in Deutschland hat. Das ist beispielsweise bei VW, Opel, Audi, Porsche und Mercedes-Benz der Fall.

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal: Das ist möglich

In Deutschland entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor knapp zwei Jahren im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei Goldenstein, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Das liegt nicht zuletzt daran, dass betroffene PKW-Halter wegen des Skandals massive Wertverluste ihrer Autos hinnehmen mussten und zudem unvorhersehbare Folgeschäden aufgrund durchgeführter Software-Updates drohen.

Deshalb ist es unter anderem möglich, das manipulierte Auto an den Verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung in Höhe des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zu erhalten. Alternativ besteht zudem die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug zu behalten, um einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung geltend zu machen. In diesem Fall lassen sich etwa 230 Prozent des Kaufpreises durchsetzen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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