23.
Feb 2021

Anzeigen im Wohnmobil-Dieselskandal: Nur Klagen führt zu Schadensersatz

Im vergangenen Jahr ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt mehrfach die Geschäftsgebäude von Fiat und Iveco wegen des Dieselskandals durchsuchen. Im Oktober 2020 veröffentlichten die Ermittler dann die ersten Ergebnisse dieser Untersuchungen: Demnach wurden allein in Deutschland rund 200.000 Fahrzeuge mit manipulierten Fiat- und Iveco-Motoren zugelassen – darunter zahlreiche Wohnmobile. Für ihre Ermittlungen bat die Staatsanwaltschaft betroffene Halter darum, Anzeigen zu erstatten. Diesem Aufruf folgten Hunderte Fahrzeug-Besitzer. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Erstattung einer Strafanzeige nicht zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen führt.

 

Erstattung einer Anzeige ist nicht verpflichtend

Auch die Polizei Hessen informiert auf ihrer Website darüber, dass sich betroffene Fahrzeughalter für die Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen rechtlich beraten lassen müssen. Diese Rechtsberatung dürfen nur Anwälte bzw. Anwaltskanzleien erteilen. Die Erstattung einer Anzeige wirkt sich hingegen überhaupt nicht auf die bestehenden Schadensersatzansprüche von betroffenen Haltern aus – weder negativ noch positiv.

Zudem ist die Erstattung einer Anzeige in der Sache nicht verpflichtend. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft sogar bekanntgegeben, dass sie für ihre Ermittlungen ausreichend Rückmeldungen erhalten hat. Ohnehin nahm die Staatsanwaltschaft Frankfurt nur Anzeigen von den Haltern von Neufahrzeugen oder Tageszulassungen an. Schadensersatzansprüche können hingegen auch die Käufer von Gebrauchtwagen geltend machen.

 

Weshalb bestehen Schadensersatzansprüche im Wohnmobil-Dieselskandal?

Wer ein manipuliertes Wohnmobil besitzt, muss im schlimmsten Fall mit der Stilllegung seines Fahrzeugs rechnen. Die betroffenen Fahrzeuge hätten nämlich eigentlich nie für den Straßenverkehr zugelassen werden dürfen. In jedem Fall wird der Dieselskandal auch in der Wohnmobil-Branche für enorme Wertverluste sorgen. Die Nachfrage nach manipulierten Wohnmobilen ist schließlich deutlich geringer als die Nachfrage nach Fahrzeugen mit einer korrekten Abgasreinigung.

Darüber hinaus wird es früher oder später zu Rückrufaktionen kommen und die manipulierten Wohnmobile müssen Soft- oder Hardware-Updates erhalten, die die Abgasreinigung normalisieren. Im Rahmen des PKW-Dieselskandals führten diese Updates jedoch häufig nicht nur zu einer verbesserten Abgasreinigung, sondern auch zu einem erhöhten Kraftstoffausstoß sowie einer verminderten Leistung. Auch dies mindert den Wert der betroffenen Fahrzeuge und führt häufig zu Unmut bei den Besitzern.

 

Diese Fahrzeuge sind vom Wohnmobil-Dieselskandal betroffen

Zahlreiche Reisemobil-Hersteller setzen auf die Fahrgestelle und Motoren von Fiat und Iveco. Dazu zählen nahezu sämtliche namhafte Hersteller – unter anderem auch Hymer, Carthago und Dethleffs. Bislang ist bekannt, dass Fahrzeuge aus den Baujahren 2014 bis 2019 mit den folgenden Motorentypen vom Wohnmobil-Abgasskandal betroffen sind: 1.3 Liter 16V Multijet, 1.6 Liter Multijet, 1.6 Liter, 2.0 Liter Multijet, 2.0 Liter, 2.2 Liter Multijet II, 2.3 Liter, 2.3 Liter Multijet, 3.0 Liter. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass auch weitere Fahrzeuge illegal manipuliert wurden.

 

Das sind die Verbraucherrechte im Wohnmobil-Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Die fällige Entschädigungssumme setzt sich in diesem Fall aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Nutzungsdauer des jeweiligen Wohnmobils. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. So lassen sich in etwa 25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen.

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