22.
Jan 2021

Auch PKW von Fiat sind vom Abgasskandal betroffen

Im Oktober 2020 verkündete die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach monatelangen Ermittlungen, dass rund 200.000 manipulierte Fahrzeuge aus dem Fiat Chrysler-Konzern in Deutschland zugelassen wurden. Vor allem die Vielzahl an manipulierten Wohnmobilen geriet diesbezüglich immer wieder in den Fokus der medialen Berichterstattung. Doch auch zahlreiche PKW aus dem Fiat-Konzern sind vom Abgasskandal betroffen. 

 

Die Hintergründe des Fiat-Abgasskandals 

Insgesamt sind mehr als 30 Fahrzeug-Modelle aus dem Fiat-Konzern vom Abgasskandal betroffen. So wurden Automobile der Marken Alfa-Romeo, Fiat, Iveco und Jeep illegal manipuliert. Es ist zudem nicht unwahrscheinlich, dass auch Lancia-Modelle vom Abgasskandal bei Fiat betroffen sind.  

Die Fahrzeuge wurden so konzipiert, dass sie die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien während der Zulassungstests einhalten, auf der Straße jedoch ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen ausstoßen. Konkret soll sich die Abgasreinigung teilweise nach 22 Minuten komplett ausschalten. Amtliche Tests dauern in der Regel nur etwa 20 Minuten.  

Auch Thermofenster sollen innerhalb des Fiat-Konzerns zum Einsatz gekommen sein. Diese Form der Abschalteinrichtung fährt die Abgasreinigung von Fahrzeugen bei bestimmten Temperaturen herunter. Der Einbau solcher Abschalteinrichtungen ist natürlich illegal. 

 

Diese Fahrzeuge sind vom Fiat-Abgasskandal betroffen 

Folgende Fahrzeuge aus dem Fiat-Konzern sind nach bisherigem Erkenntnisstand vom Abgasskandal betroffen: 

 

Alfa-Romeo: 

  • 159 
  • Brera 
  • Giulia 
  • Giulietta 
  • Mito 
  • Spider 
  • Stelvio 

 

Fiat:  

  • Fiat 500 
  • Fiat 500 L 
  • Fiat 500 X 
  • Fiat Bravo 
  • Fiat Doblo 
  • Fiat Ducato 
  • Fiat Ducato Minibus 
  • Fiat Fiorino 
  • Fiat Qubo 
  • Fiat Freemont 
  • Fiat Grande Punto 
  • Fiat Idea 
  • Fiat Panda 
  • Fiat Punto 
  • Fiat Scudo 
  • Fiat Sedici 
  • Fiat Talento 
  • Fiat Tipo 

 

Iveco: 

  • Daily Hi-Matic 
  • Daily 4×4 
  • Eurocargo 

 

Jeep: 

  • Cherokee 
  • Compass 
  • Grand Cherokee 
  • Patriot 
  • Renegade 

Rückrufe bleiben bislang aus 

Obwohl der Abgasskandal bei Fiat bereits vor Jahren erstmals bekannt wurde, gab es bislang noch keine Rückrufaktionen. Die italienischen Behörden, die für die Zulassungen und Rückrufe von Fiat verantwortlich sind, halten sich diesbezüglich bedeckt. In der Folge verschmutzen die Fahrzeuge weiterhin die Umwelt und betroffene Fahrzeughalter wissen oft nichts von den Manipulationen. Die EU-Kommission ermittelt aufgrund der fehlenden Rückrufe bereits gegen Italien. 

 

Verbraucheranwalt rät zu rechtlichen Schritten 

Es wird höchste Zeit, dass auch der Fiat-Dieselskandal endlich aufgeklärt wird, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein und ergänzt: “Die italienischen Behörden halten die Rückrufe bewusst zurück, um die Schadensersatzzahlungen von Fiat einzugrenzen und einen wichtigen Arbeitgeber des Landes zu schützen. Das ist jedoch nicht in Ordnung, denn auch ein großes Unternehmen darf nicht über dem Gesetz stehen. 

Wer zwischen 2014 und 2020 ein Diesel-Fahrzeug von Alfa-Romeo, Fiat, Iveco oder Jeep gekauft hat, besitzt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein manipuliertes Auto. Betroffene Halter müssen sich auf enorme Wertverluste sowie ein ständiges Stilllegungsrisiko gefasst machen. Gleichzeitig haben die jeweiligen PKW-Besitzer aber auch Anspruch auf Schadensersatz. Gern stehen wir von der Kanzlei Goldenstein diesbezüglich für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal     

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.   

   

So setzen sich die Dieselskandal-Entschädigungen zusammen      

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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