07.
Mrz 2022

Auch VW-Wohnmobile sind vom Abgasskandal betroffen

Der sogenannte VW Bulli ist ein Klassiker. Bereits seit Jahrzehnten gilt der geräumige Transporter des Wolfsburger Autoherstellers auch bei Campingfreunden als beliebte mobile Behausung. Namhafte Reisemobilhersteller nutzen das Fahrgestell des VW Bulli als Basis und auch Volkswagen selbst verkauft ausgebaute VW Transporter als Wohnmobile unter der Modellbezeichnung California. Allerdings sind auch VW-Transporter sowie Wohnmobile, die auf Basis dieser Fahrzeuge gebaut wurden, vom Abgasskandal betroffen.

Diese Wohnmobile wurden bislang wegen des VW-Abgasskandals zurückgerufen

Zwischen 2009 und 2016 hat Volkswagen in Transportern der Modellreihen T5 und T6 illegal manipulierte Diesel-Motoren mit den Bezeichnungen EA189 und EA288 verbaut. Die betroffenen Fahrzeuge konnten mit Hilfe einer Manipulationssoftware erkennen, wenn sie Teil eines amtlichen Abgastests waren. In diesen Situationen schalteten die Fahrzeuge in einen umweltfreundlichen Modus und gaben dementsprechend vor, sauber zu sein. Im normalen Straßenbetrieb stießen die Transporter jedoch unerlaubt viele Schadstoffe aus.

Nachdem der Betrug aufflog, wurden die manipulierten Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen. Eigentlich hätten diese nämlich nie für den europäischen Straßenverkehr zugelassen werden dürfen. Von den Rückrufen waren jedoch nicht nur die VW-Modelle T5 und T6 betroffen, sondern auch Wohnmobile, die auf Basis dieser VW Transporter gebaut wurden. Die Fahrzeuge wurden in die Werkstatt beordert, wo diese ein Software-Update zur Normalisierung ihrer Abgasreinigung erhalten sollten.

Software-Updates führen oft zu Folgeschäden

Was nach einem harmlosen Eingriff klingt, kann jedoch mittelfristig zu unangenehmen Folgeschäden führen. Umfragen unter betroffenen Fahrzeughaltern haben nämlich ergeben, dass Leistungseinbrüche, ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, unangenehme Gerüche, Ausfälle des Abgassystems, verstopfte Partikelfilter uns sogar schwerwiegende Motorenschäden oft zu den unliebsamen Nebenwirkungen eines solchen Software-Updates zählen.

Die teuren Reparaturkosten werden in vielen Fällen allerdings nicht von den verantwortlichen Herstellern übernommen. VW kommt beispielsweise nur innerhalb von 24 Monaten für Folgeschäden auf und auch nur dann, wenn das Scheckheft des jeweiligen Fahrzeugs einwandfrei gepflegt wurde und der Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Update eindeutig nachgewiesen werden kann. Insbesondere Letzteres ist oftmals jedoch nur schwer darstellbar.

Schadensersatz für Wohnmobil-Besitzer

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, kann sich jedoch gegen die negativen Folgen des Skandals wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen. So haben Betroffene Fahrzeughalter unter anderem die Möglichkeit, ihr Auto zu behalten und eine Entschädigung in Höhe von 20 bis 25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchzusetzen.

Deutlich höhere Entschädigungen erhalten Autobesitzer, die ihr Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben möchten. In diesem Fall ist eine Entschädigungssumme, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert, gängig. Zudem werden bei manipulierten Wohnmobilen auch nachträgliche Einbauten für zum Beispiel Heizungen oder Solaranlagen bei der Berechnung des Schadensersatzes berücksichtigt.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers setzen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Verbraucher gern kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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