29.
Jul 2022

Audi-Führung wusste mutmaßlich schon früh von Diesel-Manipulationen

Aktuell muss sich der ehemalige Audi-Vorstandsvorsitzende Rupert Stadler gemeinsam mit dem früheren Audi-Motorenchef Wolfgang Hatz und zwei weiteren Ex-Audi-Mitarbeitern wegen des Abgasskandals vor Gericht verantworten. Stadler und Hatz bestreiten vehement, etwas mit den Manipulationen zu tun gehabt zu haben. Doch eine Zeugenaussage setzt die ehemalige Audi-Führungskräfte nun unter Druck. Demnach soll die Chefetage des Ingolstädter Autobauers bereits 2013 alle Details über den Abgasskandal gewusst haben.

Zeugenaussage: Interner Streit um Audi-Abgasskandal

Vor dem Landgericht Ingolstadt zitierte der Verteidiger eines Mitangeklagten von Hatz und Stadler Aussagen des ehemaligen Leiters der Dieselmotorentwicklung von Audi. Dieser hatte 2017 erklärt, er habe die Führungsebene von Audi im November 2013 über alle technischen Funktionen der verwendeten Abschalteinrichtungen informiert.

Bereits 2012 soll ein Streit über die Verwendung von Manipulationssoftware firmenintern zu massiven Verwerfungen geführt haben. Die Motorenentwickler sahen sich demnach genötigt, gegen geltende Gesetze zu verstoßen, weil der Vertrieb keine Zugeständnisse in Bezug auf die Tankgröße von AdBlue-Tanks und Serviceintervallen machen wollte. Dadurch war es nicht möglich, Fahrzeuge zu entwickeln, die im normalen Fahrbetrieb stets die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte einhalten.

Angeklagten drohen langjährige Haftstrafen

Trotz der Aussagen des ehemaligen Audi-Entwicklers bestreiten Stadler und Hatz weiterhin, dass sie bereits frühzeitig von den Manipulationen wussten. Hatz’ Anwälte wollen zeitnah sogar belegen, dass die verwendete Manipulationssoftware erst nach dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen entwickelt wurde. Auf ähnliche Aussagen kann sich Stadler jedoch keinesfalls stützen. Er wurde nämlich erst nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals entlassen.

Für die ehemaligen Top-Manager geht es um viel. Sollten sie von dem Ingolstädter Landgericht verurteilt werden, droht ihnen jeweils eine langjährige Haftstrafe. Rupert Stadler saß im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft und möchte einen erneuten Haftaufenthalt um jeden Preis verhindern.

Diese Audi-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen

Seit 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt Hunderttausende Fahrzeuge mit manipulierten Audi-Motoren zurückgerufen. Diese sogenannten V-TDI-Motoren wurden unter anderem in den Audi-Modellvarianten A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5 verbaut. Doch Audi lieferte die manipulierten 3.0- und 4.2-Liter-Motoren auch an Porsche und Volkswagen.

Auf die Schadensersatzklagen von betroffenen Fahrzeughaltern hat der Prozess gegen Rupert Stadler und Wolfgang Hatz keinen Einfluss. So ist es auch heute bereits unabhängig von diesem Verfahren möglich, Schadensersatzansprüche in der Sache erfolgreich durchzusetzen.

Betroffene PKW-Halter haben Anspruch auf Schadensersatz

Vom Audi-Abgasskandal betroffene Verbraucher können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem verantwortlichen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung durchzusetzen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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