25.
Okt 2021

Audi-Manipulationen wurden erst 2017 entdeckt

Jahrelang erteilte das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Fahrzeugen die Typengenehmigung, obwohl diese aufgrund ihrer Abgaswerte eigentlich nicht für den Straßenverkehr geeignet gewesen wären. Die hierfür verantwortlichen Manipulationen der Autohersteller wurden erst 2015 in den USA aufgedeckt. Damals wurde der VW-Abgasskandal bekannt. Obwohl auch die deutschen Behörden daraufhin alarmiert waren, entdeckte das KBA erst 2017, dass auch Audi eine Manipulationssoftware entwickelt und in zahlreichen Fahrzeugen verbaut hatte.

KBA-Mitarbeiter sagt im Stadler-Prozess aus

Mark Wummel, ein Abteilungsleiter des Kraftfahrt-Bundesamt, sagte aktuell im Rahmen des Abgasskandal-Prozesses gegen den Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und weitere Audi-Mitarbeiter aus. Er erklärte, dass das KBA 2015 zwar auch Audi- und Porsche-Fahrzeuge ins Visier nahm. Doch die Behörde ließ sich zunächst von technischen Erklärungen der VW-Töchter abspeisen.

Mittlerweile ist klar: Audi entwickelte und produzierte jahrelang leistungsstarke 3.0- und 4.2-Liter-Diesel-Motoren, die illegal manipuliert wurden. Die betroffenen Fahrzeuge gaben auf dem Prüfstand vor, sauber zu sein. Im Normalbetrieb stießen sie jedoch unerlaubt viele Schadstoffe aus. Zugelassen wurden die Fahrzeuge nur, da eine installierte Manipulationssoftware Prüfsituationen erkennen konnte und in diesem Moment in einen umweltfreundlichen Modus schaltete.

Verbraucheranwalt kritisiert Leichtgläubigkeit des KBA

Das KBA entdeckte diese Manipulationssoftware erst 2017. Zuvor habe sich die Behörde laut Wummer damit zufriedengegeben, dass Audi und Porsche dem KBA zusicherten, dass ihre Fahrzeuge keine Manipulationssoftware verwendeten. Erst im Frühjahr 2017 habe das KBA dann mit eigenen Software-Experten die Fähigkeiten aufgebaut, um die Manipulation selbst aufzudecken. Damals wurde schnell klar: Die Audi-Verantwortlichen hatten das KBA belogen.

“Wer den Täter zum Richter macht, braucht sich nicht wundern, dieser nicht die Wahrheit sagt”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei fast 30.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt. Goldenstein ergänzt: “Dass das KBA im Rahmen des Abgasskandals jahrelang auf die Aussagen der Automobilindustrie vertraut hat und nicht in der Lage war, diese Aussagen zu kontrollieren, ist ein Schlag ins Gesicht für die Millionen Kunden, die von der Automobilindustrie betrogen wurden.

Da der Abgasskandal auch heute noch nicht vollends aufgeklärt wurde, sehen wir von Goldenstein Rechtsanwälte das KBA hier in der Pflicht, endlich Klarheit zu schaffen und sämtliche gewonnenen Erkenntnisse vollends offenzulegen. Noch immer hält die Behörde nämlich beispielsweise Informationen zu der technischen Funktionsweise der entdeckten Abschalteinrichtungen zurück. Das ist absolut nicht verbraucherfreundlich.”

Auch VW- und Porsche-Autos enthalten manipulierte Audi-Motoren

Im Zusammenhang mit dem Audi-Abgasskandal begann das KBA 2018 damit, die betroffenen Fahrzeuge zurückzurufen. Dazu zählen die Audi-Modellvarianten A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5. Doch auch die Porsche-Modelle Cayenne, Macan und Panamera sowie die VW-Autos Amarok, Phaeton und Touareg enthalten die manipulierten Motoren von Audi.

Die Halter von illegal manipulierten Autos haben Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich hätten die Fahrzeugbesitzer ihre hochpreisigen PKW sicherlich nicht zu den gleichen Konditionen gekauft, wenn sie zum Kaufzeitpunkt bereits von dem Abgasskandal gewusst hätten. Außerdem haben die manipulierten Autos oft enorm an Wert verloren und sind teilweise von Fahrverboten in deutschen Städten betroffen.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Betroffene Verbraucher haben unter anderem die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: