23.
Mrz 2022

Welche Auswirkungen hat die Fahrzeug-Laufleistung auf die Dieselgate-Entschädigung?

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Für betroffene Verbraucher lohnt es sich, diesen Anspruch möglichst schnell durchzusetzen, denn die Höhe der fälligen Entschädigung sinkt mit jedem gefahrenen Kilometer und kann im schlimmsten Fall sogar auf null Euro sinken. Doch wie genau wirkt sich die Laufleistung eines Diesel-Autos auf den Abgasskandal-Schadensersatz aus?

So setzt sich der Abgasskandal-Schadensersatz zusammen

Illegal manipulierte Diesel-Autos können im Rahmen einer Schadensersatzklage an den verantwortlichen Hersteller zurückgegeben werden. Dies haben die obersten Zivilrichter Deutschlands am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bereits im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte bestätigt.

In diesem Fall ist es möglich, eine Entschädigung in Höhe des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zu erhalten. Zudem stehen betroffenen Klägern ab dem Tag, an dem die jeweilige Klage eingereicht wurde, Verzugszinsen zu. Diese erhöhen die Entschädigungssumme noch einmal.
Allerdings müssen sich die Kläger eine sogenannte Nutzungsentschädigung von dieser Summe abziehen lassen. Das liegt daran, dass das manipulierte Fahrzeug über einen längeren Zeitraum genutzt werden konnte und dadurch einen natürlichen Wertverlust erlitten hat.

So beeinflusst die Fahrzeug-Laufleistung die Höhe des Schadensersatzes

Die Höhe dieser Nutzungsentschädigung hängt von der jeweiligen Laufleistung des manipulierten Fahrzeugs ab. Diese Laufleistung wird ins Verhältnis zur geschätzten Maximallaufleistung eines Fahrzeugs gesetzt. Letztere wird von deutschen Richtern je nach Fahrzeugtyp auf etwa 250.000-350.000 Kilometern beziffert.

Wurde ein Auto also beispielsweise 100.000 Kilometer bewegt und es wird eine Maximallaufleistung des Fahrzeugs in Höhe von 300.000 Kilometern angenommen, beträgt die fällige Nutzungsentschädigung ein Drittel des ursprünglichen Kaufpreises. Folglich bekäme der Kläger in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe von zwei Dritteln des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen.

Konkret bedeutet dies: Je mehr ein Fahrzeug gefahren wurde, desto geringer fällt auch der Entschädigungsanspruch aus. Daher ergibt es Sinn, möglichst frühzeitig juristische Schritte gegen den Betrug einzuleiten. Ansonsten kann der Anspruch auf Schadensersatz im schlimmsten Fall sogar aufgrund einer zu hohen Laufleistung komplett erlöschen.

Vielfahrer haben trotz Nutzungsentschädigung Anspruch auf Schadensersatz

Die gute Nachricht für betroffene Vielfahrer ist jedoch, dass diese auch die Möglichkeit haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, ohne sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen zu müssen. Allerdings ist es in diesem Fall nicht möglich, das manipulierte Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Stattdessen muss das betroffene Auto behalten werden.

In der Regel erhalten die Besitzer von manipulierten VW-Diesel-Fahrzeugen in diesem Fall 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Diese Summe soll betroffene PKW-Halter dafür entschädigen, dass diese beim Fahrzeug-Kauf einen zu hohen Preis gezahlt haben. Schließlich wäre das jeweilige Fahrzeug deutlich weniger wert gewesen, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Besitzer kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem kostenfreien Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob diese wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser ausfällt.

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