16.
Jun 2020

Autozulieferer ZF Friedrichshafen zahlt Millionenstrafe wegen Dieselskandal

Jahrelang hat der Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen Getriebesoftware an verschiedene Autokonzerne geliefert, mit deren Hilfe der Stickoxid-Ausstoß von Dieselfahrzeugen im Straßenbetrieb deutlich höher ausfiel als auf dem Prüfstand. Aufgrund dieser fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht muss ZF Friedrichshafen nun ein Bußgeld in Höhe von 42,5 Millionen Euro zahlen. Zu den größten Automobil-Kunden des Unternehmens gehören unter anderem BMW und Daimler.

Bosch und Continental sind ebenfalls in den Abgasskandal verstrickt

Der Milliardenkonzern mit Sitz in Baden-Württemberg ist nicht der einzige Autozulieferer, der im Rahmen des Dieselskandals in den Fokus der Ermittlungen geraten ist: Bosch musste bereits im Mai 2019 wegen der Auslieferung von rund 17 Millionen Steuergeräten für die Manipulationssoftware von VW ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro zahlen. Ende Januar 2020 wurden zudem die deutschen Büros von Continental im Zusammenhang mit dem Verdacht der Fahrzeugmanipulation bei Mitsubishi durchsucht. 

Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein und Partner, bewertet die Situation:

“ZF Friedrichshafen sowie weitere Automobilzulieferer trifft im Abgasskandal mindestens eine Teilschuld. Für betroffene Verbraucher ist es wichtig, dass dieser Betrug endlich vollständig aufgeklärt wird. Auch mehr als vier Jahre nachdem der Abgasskandal erstmals medial diskutiert wurde, gibt es noch immer eine Menge Fragezeichen. 

Wir von der Kanzlei Goldenstein setzen uns bereits seit Jahren für die Rechte von betroffenen Fahrzeughaltern ein, um diesbezüglich auch in Deutschland endgültig für Rechtssicherheit zu sorgen. So haben wir unter anderem das erste BGH-Urteil im VW-Dieselskandal erwirkt und somit für Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher gesorgt. In Zukunft werden sich alle deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ähnlichen Fällen auf diese Entscheidung berufen.

Die Bundesrichter haben den Einbau von Abschalteinrichtungen als sittenwidrige Handlung eingestuft. Verbraucher erhalten dadurch endgültig die Gewissheit, dass sie ihr manipuliertes Fahrzeug gegen die Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises zurückgeben können. Wir raten den Haltern von manipulierten Dieselfahrzeugen unbedingt dazu, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und sich gegen diese bewusste Täuschung der Automobilindustrie zu wehren.”

Aktuelle Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: