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Baldiges EuGH-Urteil betrifft auch Fiat-Dieselgate
Mitte 2022 gab die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Rahmen eines Schlussantrages bekannt, dass selbst eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals zu rechtfertigen. In den kommenden Wochen wird nun das abschließende Urteil in der Sache erwartet. Die Entscheidung der Luxemburger Richter wird auch die zivilrechtliche Aufarbeitung des Fiat-Abgasskandals beeinflussen.
Staatsanwaltschaft Frankfurt: Mehr als 200.000 manipulierte Fiat-Fahrzeuge in Deutschland
Der Fiat-Abgasskandal hat 2020 erstmals größere mediale Aufmerksamkeit erhalten. Damals ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt zunächst mehrere Geschäftsgebäude von Fiat in verschiedenen europäischen Ländern durchsuchen. Wenige Monate später verkündeten die Frankfurter Ermittler, dass deutschlandweit wohl mehr als 200.000 Fiat-Fahrzeuge illegal manipuliert wurden. Dabei soll es sich vor allem um Wohnmobile handeln.
Dass der Fiat-Abgasskandal zu großen Teilen die Campingszene betrifft, liegt daran, dass der Fiat Ducato als wohl beliebteste Fahrgestell für den Ausbau von Wohnmobilen gilt. Der italienische Kastenwagen wird bei zwei von drei Reisemobilen als Basis genutzt. Viele Ducato-Modelle mit Diesel-Motoren, die zwischen 2014 und 2019 gebaut und unter den Umweltnormen Euro 5 oder Euro 6 zugelassen wurden, sind jedoch nachweislich vom Abgasskandal betroffen.
Trotz ausbleibender Rückrufe: Schadensersatzansprüche bestehen
Unabhängige Abgastests haben die Manipulationen von Fiat längst bestätigt und auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gab bereits bekannt, dass es auffällige Abgaswerte an Wohnmobilen mit Fiat-Motoren festgestellt hat. Das KBA ließ die betroffenen Fahrzeuge bislang allerdings noch nicht zurückrufen, da die Behörde hierfür die italienischen Behörden in der Pflicht sieht. Diese haben den Autos zwar die Zulassung erteilt. Doch sie halten sich in Bezug auf mögliche Rückrufe bislang weitgehend zurück – vermutlich zum Schutz von Fiat.
Unabhängig von angeordneten Rückrufen haben die Halter von illegal manipulierten Fiat-Fahrzeugen in jedem Fall Anspruch auf Schadensersatz. Der bisherige Verlauf des Abgasskandals hat nämlich gezeigt, dass manipulierte Autos weniger Geld auf dem Gebrauchtwagenmarkt einbringen als vergleichbare PKW-Modelle, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Darüber hinaus können die betroffenen Fahrzeuge wegen der Manipulationen Folgeschäden erleiden und im schlimmsten Fall sogar stillgelegt werden.
Das anstehende EuGH-Urteil kann nun dazu führen, dass die Besitzer von Fahrzeugen mit manipulierten Fiat-Motoren ihre bestehenden Rechtsansprüche in der Sache deutlich einfacher durchsetzen können. Wenn die EuGH-Richter nämlich entscheiden, dass selbst eine fahrlässige Schädigung Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals rechtfertigt, müsste in Zukunft lediglich der Nachweis der illegalen Manipulation erbracht werden. Das ist selbst ohne amtlichen Rückruf beispielsweise durch ein Sachverständigengutachten möglich.
EuGH-Verkündungstermin steht bislang noch aus
Dass am Europäischen Gerichtshof ein verbraucherfreundliches Urteil verkünden wird, ist sehr wahrscheinlich. Es ist nämlich in der Regel so, dass die EuGH-Richter der Auffassung des Generalanwalts folgen. Zudem haben sich Europas oberste Zivilrichter in der Vergangenheit bereits mehrfach verbraucherfreundlich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal positioniert.
Aktuell ist lediglich unklar, wann die Entscheidung genau verkündet wird. Doch Prozessbeobachter gehen davon aus, dass dies spätestens Mitte Februar der Fall sein wird. Betroffene PKW-besitzer sollten sich daher bereits jetzt über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren, um im Anschluss an das Urteil schnell handeln zu können.
Die veränderte Rechtslage könnte nämlich zu einer regelrechten Klagewelle, einer Verstopfung der zuständigen Gerichte und somit langen Wartezeiten auf Entschädigungen führen. Daher gilt: je eher die eigenen Ansprüche geltend gemacht werden, umso eher kann ein Verfahren auch erfolgreich abgeschlossen werden.
Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.