11.
Jun 2021

Betrugsermittlung: Der Abgasskandal betrifft auch Peugeot

Nachdem die französische Justiz zuletzt ein Ermittlungsverfahren gegen Renault eröffnete, gilt dies nun auch für Peugeot. Die Ermittler untersuchen demnach eine mögliche Manipulation von Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 5 aus den Baujahren zwischen 2009 und 2015. Konkret wirft die französische Justiz Peugeot Täuschung vor, die zu einer Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier führte.

Peugeot-Fahrzeuge wurden wegen erhöhtem Schadstoffausstoß zurückgerufen

Neu sind die Vorwürfe gegen Peugeot nicht: Bereits 2019 wurde öffentlich, dass auch Peugeot-Fahrzeuge die zulässigen Umweltrichtlinien während Abgastests des deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht einhielten. Demnach enthalten die betroffenen Autos Abschalteinrichtungen, die sie während offizieller Zulassungstests sauber wirken lassen. Im normalen Straßenbetrieb übersteigt der Stickoxidausstoß dieser Fahrzeuge jedoch die zulässigen Grenzwerte.

Im Jahr 2020 ließ das Kraftfahrt-Bundesamt deshalb auch mehrere Peugeot-PKW wegen erhöhter Stickoxidemissionen zurückrufen. Die Rückrufaktionen betreffen aber nicht nur Diesel-Fahrzeuge, sondern auch Benziner. Unter dem Rückrufcode JPM wurden die benzinbetriebenen Peugeot-Modelle 208, 301 und 2008 aus den Baujahren 2017 bis 2019 zurückgerufen.

Die Diesel-Varianten von Peugeot 208, Peugeot 2008, Peugeot 308, Peugeot 3008, Peugeot 508 und Peugeot 5008 aus den Baujahren zwischen 2013 und 2016 wurden wenig später unter dem Rückrufcode JMK zurückgerufen.

Weitere Betrugsverfahren gegen Citroën und Fiat sind möglich

Peugeot gehört seit Januar 2021 zum Stellantis-Konzern, der auch die Automobilhersteller Citroën und Fiat unter seinem Dach vereint. Aus französischen Ermittlungskreisen geht hervor, dass auch gegen diese Hersteller zeitnah Betrugsverfahren eingeleitet werden könnten. Darüber hinaus ermittelt die französische Justiz in der Sache auch gegen Volkswagen.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Die manipulierten PKW haben durch den Skandal massiv an Wert verloren. Unter anderem deshalb können vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

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