26.
Feb 2021

BGH-Grundsatzurteil zu Daimler-Dieselskandal verzögert sich erneut

Die für den 9. März geplante Verhandlung zum Daimler-Dieselskandal wurde kurzfristig abgesagt, da der Kläger seine Revision zurückgezogen hat. Die Gründe hierfür sind bislang unbekannt. Nun muss der BGH zeitnah einen neuen Verhandlungstermin zu einem ähnlichen Verfahren ansetzen. Es wird bereits seit Monaten erwartet, dass sich die verantwortlichen Richter abschließend mit den verbraucherrechtlichen Ansprüchen im Daimler-Dieselskandal auseinandersetzen.

Kanzlei Goldenstein sorgte für erstes Dieselskandal-Grundsatzurteil vor dem BGH

Bereits im Mai 2020 sorgte der BGH im VW-Dieselskandal für Rechtssicherheit: Damals entschieden die obersten Richter Deutschlands im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei Goldenstein, dass die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 geltende Schadensersatzansprüche haben.

“Vor dem Bundesgerichtshof konnten wir unserem Mandanten eine Entschädigung in Höhe von 29.805,32 Euro für seinen VW Sharan erstreiten, obwohl dieser das Auto knapp sechs Jahre zuvor für nur 1.700 Euro mehr gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer genutzt hat. Dieses Grundsatzurteil hat für mehrere Millionen PKW-Halter für eine klare Rechtslage gesorgt. Nun wird es Zeit, dass es auch die Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen endgültig Rechtssicherheit genießen”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein.

 

Zahlreiche Diesel-Fahrzeuge von Mercedes wurden manipuliert

Auch der Kläger in dem abgesagten Daimler-Verfahren wollte sein manipuliertes Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben und sich im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung sichern. Der Mercedes-Benz GLK wurde wegen des Abgasskandals vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen. Die Behörde entdeckte in dem Motor des Fahrzeugs – ein Daimler-Motor der Bezeichnung OM 651 – eine illegale Abschaltung, die die Abgasreinigung des PKW manipulierte.

Konkret arbeitet dieser Motor unter anderem mit einem sogenannten Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit verbirgt sich eine Abschalteinrichtung, die nur bei bestimmten Temperaturen (in der Regel etwa 15-30 Grad) für eine korrekte Abgasreinigung sorgt. Außerhalb dieses Fensters stoßen die PKW mit dieser Form der Abschalteinrichtung ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen aus. Daher hätten sie eigentlich nie zugelassen werden dürfen.

Darüber ergaben KBA-Untersuchungen unter anderem, dass die manipulierten Mercedes-Motoren Zulassungstests erkennen können und den eigenen Abgasausstoß in diesem Fall mithilfe einer reduzierten Kühlmittelsolltemperatur verbesserten. Im Normalbetrieb stießen die PKW jedoch deutlich mehr Schadstoffe aus. Ein illegaler Tatbestand, der mittlerweile durch unabhängige Gutachten bestätigt wurde.

 

Diese Fahrzeuge sind vom Daimler-Dieselskandal betroffen

Neben dem OM651-Motor wurden auch die Mercedes-Motoren mit den Bezeichnungen OM607, OM622, OM626, OM640 und OM642 manipuliert. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen der Diesel-Fabrikate verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLS, Marco Polo, ML, SLC, SLK, Sprinter, Vito, Vito Tourer und Viano.

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

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