05.
Jan 2022

Kosten für Sonderausstattung und Zulassung erhöhen Diesel-Schadensersatz

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben die Verbraucherrechte aktuell einmal mehr gestärkt. Demnach können PKW-Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen wegen des Abgasskandals auch Schadensersatzansprüche für Zusatzkosten, die über den eigentlichen Kaufpreis hinausgehen, durchsetzen. Selbst die Ausgaben für die Winterreifen müssen die jeweiligen Fahrzeughersteller demnach erstatten.

Verbraucher haben Anspruch auf Erstattung von Kaufpreis und Zusatzkosten

Generell haben Verbraucher wegen des Abgasskandals die Möglichkeit, den verantwortlichen Hersteller juristisch zur Rücknahme des manipulierten Autos zu bringen. Im Gegenzug erhalten die Kläger in diesem Fall eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

In einem gestern veröffentlichten Urteil machten die obersten Zivilrichter Deutschlands nun zudem klar, dass im Zusammenhang mit der Durchsetzung dieser Schadensersatzansprüche auch die Erstattung von Zusatzkosten geltend gemacht werden kann. So müssen die verantwortlichen Hersteller beispielsweise auch Ausgaben für Überführungskosten des jeweiligen Fahrzeugs übernehmen. Auch die Kosten für Sonderausstattungen und Winterreifen müssen erstattet werden, wenn der jeweilige Kläger dies verlangt.

BGH-Richter entschieden bereits ähnlich zu Finanzierungskosten

Bereits im Frühjahr 2021 entschieden die BGH-Richter, dass die verantwortlichen Autohersteller auch entstandene Finanzierungskosten von manipulierten Autos erstatten müssen. Schließlich wären diese zusätzlichen Ausgaben nie entstanden, wenn der jeweilige Verbraucher das manipulierte Fahrzeug gar nicht erworben hätte. Es ist nämlich unwahrscheinlich, dass betroffene PKW-Besitzer ihre Autos erworben hätten, wenn sie zum Kaufzeitpunkt bereits von dem Abgasskandal gewusst hätten.

Ähnlich wie mit den Finanzierungskosten verhält es sich auch mit anderen Zusatzausgaben, die wegen des Fahrzeugkaufs entstanden sind. Mit dieser Argumentation widersprachen die BGH-Richter dem Oberlandesgericht (OLG), das dem Kläger aus dem aktuellen Verfahren in der Vorinstanz keinen Schadensersatz für seine Zusatzkosten zusprach. Nun müssen die Richter am OLG Hamm die Schadensersatzansprüche des Klägers entsprechend der Entscheidung des BGH neu berechnen und auch seine entstandenen Zusatzkosten miteinberechnen.

Diese Rechte haben Verbraucher wegen des Abgasskandals

Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein am Bundesgerichtshof das erste Grundsatzurteil im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal. Seitdem steht endgültig fest, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Mittlerweile bestätigten die BGH-Richter sogar, dass sich Schadensersatzansprüche in der Sache auch dann durchsetzen lassen, wenn der jeweilige PKW-Besitzer sein manipuliertes Auto behalten möchte. Schließlich haben die Fahrzeuge durch den Skandal unter anderem massiv an Wert verloren.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann nämlich in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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