22.
Feb 2021

BGH-Verhandlung: Audi haftet nicht für PKW-Manipulationen von VW

Audi muss nicht für manipulierte Motoren haften, die von der Konzernmutter VW entwickelt wurden. Diese Auffassung vertraten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) heute im Rahmen eines aktuellen Dieselskandal-Verfahrens. Das Verfahren wird vermutlich noch in dieser Woche an das zuständige Oberlandesgericht zurückverwiesen.

“Die Auffassung der BGH-Richter ist nicht sehr verbraucherfreundlich. Die Entscheidung hat allerdings nur auf eine geringe Anzahl an laufenden Verfahren Einfluss. Die Schadensersatzansprüche von PKW-Haltern mit EA 896-, EA 897- und EA 898-Motoren bleiben von der Entscheidung unberührt”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die im Dieselskandal für das erste BGH-Urteil verantwortlich ist.

 

Die Mehrheit der Rechtsexperte ging eigentlich von einem verbraucherfreundlichen Urteil aus, denn Audi konnte in der Vergangenheit nicht belegen, dass der Dieselskandal konzernintern unbekannt war. Ganz im Gegenteil: Mitarbeiter der VW-Tochter berichteten sogar, dass es nach dem Bekanntwerden des Skandals intern zu massenhaften Datenvernichtungen kam”, erklärt Claus Goldenstein. Er ergänzt:

“Das ist kein Zufall: Auch die Audi-Entwickler gelten in Fachkreisen als Miterfinder von illegalen Abschalteinrichtungen. So stehen die Audi-Motoren EA 896, EA 897 und EA 898 bereits seit Jahren unter Manipulationsverdacht. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits mehrfach Rückrufe wegen einer manipulierten Abgasreinigung von Fahrzeugen mit diesen Motoren angeordnet.

Betroffene Verbraucher müssen jedoch wissen, dass die aktuelle Entscheidung des BGH keinen direkten Einfluss auf laufende Verfahren zu den Schummelmotoren von Audi hat. Die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen mit den Motoren EA 896, EA 897 und EA 898 haben weiterhin beste Aussichten auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen sogar davon aus, dass der BGH dies noch in diesem Jahr endgültig bestätigen wird.”

 

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem aktuellen Verfahren befassen sich die obersten Richter Deutschlands mit der Klage eines Audi-Halters, der seine Rechte im Abgasskandal gegenüber dem Ingolstädter Unternehmen geltend macht. Im Mai 2015 erwarb er einen Audi A6 mit einem EA 189-Motor auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Einige Monate später stellte sich heraus: Der Motor des Fahrzeugs stößt unerlaubt viele Schadstoffe aus, da er illegal manipuliert wurde.

Der PKW-Besitzer forderte Audi daraufhin auf, das Fahrzeug zurückzunehmen und ihm eine Entschädigung in Höhe des ursprünglich gezahlten Kaufpreises auszuzahlen. Audi argumentierte hingegen, dass VW in der Sache haftbar gemacht werden müsse, da der Motor von der Konzernmutter entwickelt wurde. Das Landgericht Halle und das Oberlandesgericht Naumburg bewerteten dies jedoch anders: Die Gerichte sprachen dem Kläger in den Vorinstanzen Schadensersatz zu. Nun muss der BGH endgültig Klarheit in der Sache schaffen.

 

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

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