26.
Apr 2021

Brisante Dieselskandal-Akten: Behörden deckten VW im Dieselskandal

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat aktuell brisante Dieselskandal-Akten veröffentlicht, die die Automobilindustrie und das deutsche Verkehrsministerium (BMVI) zuvor jahrelang zurückhalten wollten. Die Akten enthalten den kompletten behördlichen Schriftverkehr zum Dieselskandal aus dem Herbst 2015, als der VW-Abgasskandal öffentlich wurde. Aus den Akten geht hervor, wie stark deutsche Behörden die deutsche Automobilindustrie in der Sache geschützt haben – auf Kosten der geschädigten Verbraucher. Diese haben nun beste Aussichten auf erfolgreiche Schadensersatzklagen.

Gezielte Absprache zwischen deutschen Behörden und Volkswagen

Demnach hat das Verkehrsministerium unter anderem bewusst Informationen zurückgehalten, die betroffenen PKW-Haltern die Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Abgasskandal erleichtert hätten. So wusste das BMVI bereits früh, dass die verwendeten Abschalteinrichtungen in dem VW-Diesel-Motor EA 189 illegal waren. Das Ministerium vermied aber nach Rücksprache mit Volkswagen, den Sachverhalt auch in dieser Klarheit an die Öffentlichkeit zu kommunizieren.

“Die endlich ungeschwärzt vorliegenden Papiere aus dem KBA und BMVI aus den ersten Wochen nach Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals belegen frühe Falschaussagen des Verkehrsministeriums zur angeblichen Nicht-Kenntnis von Abschalteinrichtungen. Als diese auch wegen der Veröffentlichungen und Messungen der DUH ab Mitte Oktober 2015 nicht mehr zu leugnen waren, stimmte ausweislich der Akten das CSU-Ministerium seine öffentlichen Äußerungen am 13.10.2015 mit Volkswagen ab und bat vorab um Zustimmung. So wurde auch aus einer ‚unzulässigen‘ eine ‚beanstandete‘ Abschalteinrichtung”, kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Verkehrsministerium erschwerte zivilrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals

“Durch die Absprachen mit Volkswagen hat das Verkehrsministerium VW im Abgasskandal sehr viel Zeit verschafft und sich klar auf der Seite der Automobilindustrie positioniert, anstatt den Millionen geschädigten Verbrauchern in Deutschland den Rücken zu stärken”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die mehr als 28.500 Mandanten im Abgasskandal vertritt. Er ergänzt:

“Wären diese Akten bereits vor fünf Jahren veröffentlicht worden, hätten betroffene Verbraucher schon viel früher Rechtssicherheit in der Sache genossen. Schließlich hätte Volkswagen nicht jahrelang Argumente vor Gericht vortragen können, die das Verkehrsministerium eigentlich bereits im Oktober 2015 widerlegt hatte.

Umso wichtiger ist es, dass wir von Goldenstein Rechtsanwälte im Mai 2020 vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe eindeutig beweisen konnten, dass VW sich im Abgasskandal illegal verhalten hat. Durch das von uns erwirkte Urteil genießen die Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen seitdem Rechtssicherheit und können Schadensersatzansprüche durchsetzen.”

Auch VW-Motor EA 288-Motor wurde illegal manipuliert

Aus den veröffentlichten Dieselakten gehen jedoch nicht nur Informationen zum manipulierten VW-Motor EA 189 hervor, sondern auch zu dessen Nachfolger, dem Diesel-Motor EA 288. Die Veröffentlichung dieser Abschnitte hatte VW bis zuletzt mit allen juristischen Möglichkeiten zu verhindern versucht, scheiterte damit allerdings. Auch der EA 288 steht bereits seit einigen Jahren unter Manipulationsverdacht und die Staatsanwaltschaft Braunschweig ließ deshalb sogar mehrere Razzien in VW-Geschäftsgebäuden durchführen.

Die Dieselskandal-Akten bestätigen diese Vermutung. So geht aus ihnen hervor, dass auch in dem VW-Motor EA 288 eine Abschalteinrichtung verbaut wurde, die zu einer unterschiedlichen Abgasreinigung zwischen Test- und Normalbetrieb führte. Das KBA soll diesen Vorgang aber gar nicht selbst getestet haben. Stattdessen vertraute die Behörde auf Aussagen von VW, dass der EA 288-Motor die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien in jedem Fall erfülle. “Da stellt sich die Frage, wer hier wen kontrolliert“, sagt Axel Friedrich, wissenschaftlicher Leiter des Emissions-Kontroll-Instituts der DUH.

VW selbst will die Halter von Fahrzeugen mit EA 288-Motoren bereits seit längerer Zeit davon abhalten, Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen. Auf einer eigens eingerichteten Landingpage schätzt VW die Erfolgsaussichten von Klägern als extrem gering ein und argumentiert, dass lediglich Anwälte von entsprechenden Verfahren profitieren würden. Spätestens jetzt ist allerdings klar, dass der Konzern seine geschädigten Kunden mit dieser Aktion einmal mehr hinters Licht führen wollte.

Verbraucheranwalt schätzt Erfolgsaussichten im EA 288-Abgasskandal als sehr gut ein

“Wir von der Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte gehen nach intensiver Recherche bereits seit Längerem davon aus, dass auch der Motor EA 288 vom Abgasskandal betroffen ist und führen in der Sache bereits Hunderte Gerichtsverfahren gegen Volkswagen, um die Sach- und Rechtslage endgültig juristisch klären zu lassen. Die Aussagen aus den Dieselskandal-Akten könnten diesbezüglich das letzte Puzzleteil sein, um geschädigten VW-Haltern endlich auch in dieser Sache endgültig zu Rechtssicherheit zu verhelfen.

Zuletzt sprachen bereits immer mehr deutsche Gerichte den Haltern von manipulierten VW-Fahrzeugen mit dem EA 288-Motor Schadensersatzansprüche zu und die Dieselskandal-Akten begünstigen diese Entwicklung enorm. Betroffene Verbraucher sollten sich daher keinesfalls von den irreführenden Ausführungen von VW verunsichern zu lassen. Die veröffentlichten Akten belegen nämlich, wie unglaubwürdig die Aussagen von VW im Dieselskandal sind”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein und ergänzt:

Das müssen betroffene PKW-Halter nun wissen

“Für die endgültige Aufklärung des Abgasskandals ist wichtig, dass diese Akten nun veröffentlicht wurden. Auch mehr als fünf Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals gibt es noch immer eine Menge Fragezeichen, die das Verkehrsministerium bereits vor Jahren hätte klären können. Die gute Nachricht ist allerdings, dass die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für betroffene Fahrzeughalter nie besser standen als heute.

Den Haltern von manipulierten Fahrzeugen raten wir von Goldenstein Rechtsanwälte unbedingt dazu, sich rechtlich beraten zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hersteller des betroffenen Automobils VW, Daimler, Fiat oder ein anderer Autobauer ist. Mittlerweile ist nämlich klar, dass nahezu jeder Fahrzeughersteller in den Abgasskandal verwickelt ist.

Die Dieselskandal-Akten zeigen, dass sich Verbraucher diesbezüglich keinesfalls auf die Aussagen der Automobilindustrie oder der Politik verlassen können. Wir von der Kanzlei Goldenstein stehen den Haltern von Diesel-Fahrzeugen daher gern für eine kostenfreie Beratung zum Thema zur Verfügung und werden auch künftig alles dafür tun, dass sämtliche Einzelheiten in der Sache ans Licht kommen.”

Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen

Manipulierte Fahrzeuge haben wegen des Abgasskandals unter anderem enorm an Wert verloren und sind teilweise einem ständigen Stilllegungsrisiko ausgesetzt. Die Besitzer von Abgasskandal-Fahrzeugen haben deshalb die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in der Sache durchsetzen.

So besteht die Option, das manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ ist es zudem möglich, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung durchzusetzen. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

PKW-Besitzer, die ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal nicht während der dreijährigen Verjährungsfrist durchgesetzt haben, können bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Dies wurde bereits von den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Oldenburg und Stuttgart bestätigt. In diesem Fall berechnet sich die Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung sowie der Händlermarge in Höhe von 15 Prozent.

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