17.
Mai 2021

Bundesverkehrsministerium unterstützte CO2-Betrug von VW

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat aktuell erneut Dokumente veröffentlicht, die das Bundesverkehrsministerium im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal schwer belasten. So soll die Behörde Volkswagen geschützt und sogar die Rücknahme einer Selbstanzeige wegen gefälschter CO2-Werte unterstützt haben.

Verkehrsministerium drückte mehr als ein Auge bei CO2-Betrug zu

Demnach gab Volkswagen im Herbst 2015 zu, die CO2- und Abgaswerte von rund 800.000 zugelassenen PKW und Nutzfahrzeugen fehlerhaft angegeben zu haben. VW erklärte sich zudem dazu bereit, die gefälschten Angaben zu korrigieren und für den entstandenen Schaden aufzukommen. Schließlich hatten rund 800.000 Fahrzeughalter dadurch mehr Kraftstoff verbraucht und der deutsche Staat weniger Kfz-Steuern eingenommen.

Nach einem Treffen mit dem Verkehrsministerium und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) waren diese Maßnahmen jedoch schnell wieder vorm Tisch und Volkswagen zog sogar eine Selbstanzeige zurück. Die Behörden akzeptierten, dass der Autobauer keine strengeren Nachmessungen vornehmen werde und deckte den CO2-Betrug offensichtlich.

 

Behörden schützten VW bereits im Zusammenhang mit dem Abgasskandal

Es ist nicht das erste Mal, dass das Verkehrsministerium und das Kraftfahrt-Bundesamt die deutsche Automobilindustrie in Schutz nehmen. Bereits vor ein paar Wochen veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe Akten, die die behördliche Kommunikation zum Dieselskandal aus dem Herbst 2015 dokumentieren.

Aus diesen geht hervor, dass das Bundesverkehrsministerium unter anderem jahrelang Informationen zurückhielt, die die verbraucherrechtliche Aufklärung in der Sache enorm beschleunigt hätten. Darüber hinaus wird in den Schriftstücken deutlich, wie eng die Behörden mit VW zusammenarbeiteten.

So stimmte das Ministerium Pressemitteilung mit VW ab und vertraute blind auf präsentierte Abgaswerte des Wolfsburger Konzerns, anstatt diese selbst zu prüfen. Dies hat zur Folge, dass selbst heute noch illegal manipulierte VW-Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sind und die betroffenen Besitzer teilweise nichts davon wissen.

Verbraucheranwalt: Glaubwürdigkeit von Behörden und Industrie hat gelitten

“Die Deutsche Umwelthilfe hat jahrelang für die Veröffentlichung dieser Dokumente gekämpft und war letztlich erfolgreich. Die brisanten Inhalte der veröffentlichten Akten erklären, wieso sich das Verkehrsministerium und die Automobilindustrie so lange juristisch gegen die Herausgabe der Schriftstücke gewehrt haben. Die Behörden und VW haben nämlich gemeinsame Sache gemacht – auf Kosten von Verbrauchern und der Umwelt”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:

“Spätestens jetzt sollte auch dem letzten Verbraucher klar sein, dass auf die Aussagen der deutschen Behörden und der Automobilindustrie kein Verlass ist, wenn es um den Dieselskandal und andere Formen von Wirtschaftsbetrug geht. Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

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