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Carado-Wohnmobile wurden manipuliert
Auf seiner Website wirbt der Wohnmobilhersteller Carado mit dem Slogan “Einfach clever reisen”. Doch für einige Carado-Fahrzeuge könnte diese Reise bald ein ziemlich abruptes Ende nehmen. Auch Carado-Wohnmobile sind nämlich vom Abgasskandal betroffen und könnten deshalb im schlimmsten Fall stillgelegt werden.
Deshalb ist auch Carado vom Abgasskandal betroffen
Die Manipulationsvorwürfe betreffen Carado-Wohnmobile, die auf Basis des Fiat Ducato gebaut wurden. Unabhängige Abgastests ergaben nämlich, dass mehrere Ducato-Varianten, die zwischen 2014 und 2019 gebaut und unter den Umweltnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, vom Dieselskandal betroffen sind.
Wie in der Branche für Freizeitfahrzeuge üblich, stellt auch Carado keine eigenen Fahrgestelle und Motoren her, sondern baut lediglich Kastenwagen von namhaften Automobilherstellern – wie beispielsweise Fiat – aus. Dass Carado dabei bewusst auf manipulierte Motoren setzte, ist unwahrscheinlich. Stattdessen vertraute das Unternehmen Fiat vermutlich blind. Dennoch entsteht für viele Carado-Besitzer nun ein schwerwiegender Schaden.
Fiat-Abgasskandal: Mögliche Folgeschäden
Der bisherige Verlauf des Abgasskandals hat gezeigt, dass nachweislich manipulierte Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich weniger Geld einbringen als nicht-manipulierte Autos. Zudem können aufgrund der Manipulationen Folgeschäden auftreten und im schlimmsten Fall droht sogar die komplette Stilllegung der jeweiligen Fahrzeuge. Letzteres würde bedeuten, dass die betroffenen Wohnmobile nicht länger auf europäischen Straßen gefahren oder geparkt werden dürfen.
Zunächst müssen die manipulierten Fahrzeuge dafür jedoch erst einmal zurückgerufen werden. Was bei VW, Mercedes-Benz und anderen Herstellern längst massenhaft geschah, ist bei Fiat bislang nur in Einzelfällen passiert. Das liegt unter anderem daran, dass das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwar auffällige Abgaswerte an Fiat-Fahrzeugen gemessen hat. Doch im Zusammenhang mit amtlichen Rückrufen sieht das KBA die italienischen Behörden in der Pflicht. Letztere haben in der Sache bislang allerdings kaum etwas unternommen – vermutlich, um Fiat als eines der größten italienischen unternehmen zu schützen.
Deutsche Umwelthilfe klagt wegen ausbleibender Rückrufe
Da in Europa allerdings auch ein großer Konzern nicht über dem Gesetz steht, wird es früher oder später allerdings in jedem Fall zu amtlichen Rückrufen der betroffenen Fahrzeuge kommen. Tatsächlich geht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aktuell sogar juristisch gegen das KBA vor. Die DUH behauptet nämlich, dass die Flensburger Behörde dank neuer EU-Richtlinien sehr wohl in der Lage ist, auch Typgenehmigungen aus anderen EU-Mitgliedsländern zu widerrufen.
Es ist davon auszugehen, dass sich das zuständige Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein schon in diesem Jahr mit den DUH-Klagen befassen wird. Sollten die Schleswiger Richter der Umweltorganisation Recht geben, würden diese das KBA dazu verurteilen, Rückrufe anzuordnen. Dies könnte allein in Deutschland Auswirkungen auf mehr als 200.000 Fahrzeughalter haben. Betroffene Verbraucher haben allerdings die Möglichkeit, sich gegen diesen Betrugsskandal zu wehren.
Schadensersatzklagen sind auch ohne Rückruf möglich
Wegen der möglichen Folgeschäden aufgrund des Abgasskandals ist es nämlich möglich, eine finanzielle Entschädigung gegenüber dem verantwortlichen Motorenhersteller – also im beispielsweise Fiat – geltend zu machen. Dafür ist es grundsätzlich nur nötig, die illegale Manipulation nachzuweisen. Das ist auch ohne amtlichen Rückruf mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens möglich.
Allerdings ist schnelles Handeln in der Sache nötig. Das ist nicht zuletzt deshalb der Fall, weil die bestehenden Ansprüche auf eine finanzielle Entschädigung mit jedem Tag sinken. Je länger betroffene Fahrzeughalter also darauf warten, ihre bestehenden Ansprüche durchzusetzen, umso geringer fällt auch die mögliche Entschädigungssumme aus. Dabei ist es mittlerweile sogar möglich, ohne eigenes finanzielles Risiko zu klagen.
Risikofreie Rechtsdurchsetzung dank Versicherungen und Prozesskostenfinanzierung
Rechtsschutzversicherungen übernehmen – mit Ausnahme der individuell vereinbarten Selbstbeteiligung – im Normalfall die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher zudem die Möglichkeit, auch ohne persönlichen Kontakt in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.