29.
Dez 2022

Chausson-Wohnmobile sind vom Dieselgate betroffen

Chausson feiert im kommenden Jahr 120-jähriges Bestehen. Als Zulieferer für die Automobilwirtschaftet gestartet, stellt das französische Unternehmen seit den 1940er Jahren auch eigene Fahrzeuge her. Mittlerweile ist Chausson auf den Bau von Wohnmobilen und Vans spezialisiert und dafür europaweit bekannt. Allerdings machen Skandale auch vor einem solchen Traditionsunternehmen nicht Halt: Viele Chausson-Wohnmobile wurden nämlich illegal manipuliert.

Deshalb betrifft der Abgasskandal auch Chausson-Wohnmobile

Für die Herstellung der eigenen Wohnmobile setzt Chausson bereits seit Jahren auf Fahrgestelle und Motoren von Fiat. Aktuell dient der Fiat Ducato beispielsweise bei den Chausson-Modellen X550, C656, V690, V594, V697, V594S und V594 als Basismodell. Unabhängige Abgastests ergaben allerdings, dass mehrere Diesel-Varianten des Fiat Ducato illegal manipuliert wurden. Dadurch betrifft der Abgasskandal auch Chausson.

Konkret sind vor allem Fiat-Fahrzeuge, die zwischen 2014 und 2019 gebaut und unter den Umweltnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, vom Abgasskandal betroffen. Entsprechende Ermittlungsergebnisse der Frankfurter Staatsanwaltschaft wurden längst von unabhängigen Abgastests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bestätigt.

Obwohl selbst das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhöhte Abgaswerte an Wohnmobilen mit Fiat-Fahrgestellen feststellte, wurden die betroffenen Fahrzeuge bis heute allerdings noch nicht zurückgerufen. Das liegt daran, dass das KBA die italienischen Behörden diesbezüglich in der Pflicht sieht. Diese haben die betroffenen Modelle nämlich auch zugelassen. In Italien halten die Behörden allerdings – möglicherweise zum Schutz von Fiat – bislang allerdings die Füße still.

Wohnmobil-Besitzer sollten rechtliche Möglichkeiten prüfen

Wegen der ausbleibenden Rückrufe im Zusammenhang mit dem Fiat-Abgasskandal geht die Deutsche Umwelthilfe mittlerweile gegen das KBA vor. Die DUH argumentiert nämlich, dass die Europäische Union Kraftfahrt-Behörden in sämtlichen EU-Ländern dazu befähigt hat, auch Typgenehmigungen aus anderen EU-Ländern zu widerrufen.

Vermutlich wird sich das zuständige Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein noch im kommenden Jahr mit der Klage befassen. Dann könnte das KBA dazu verpflichtet werden, die manipulierten Fiat-Fahrzeuge zurückzurufen, sofern die italienischen Behörden bis dahin nicht selbst aktiv wurden.

Betroffene Chausson-Halter müssen in jedem Fall davon ausgehen, dass ihre Wohnmobile wegen des Abgasskandals früher oder später für ein Software-Update in die Werkstatt beordert werden. Sollte Fiat die vorhandene Abschalteinrichtung nicht ordnungsgemäß beseitigen können, droht sogar die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge. Immerhin: Wegen des Abgasskandals besteht Anspruch auf Schadensersatz und um eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen, ist ein amtlicher Rückruf nicht einmal notwendig.

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Grundsätzlich besteht wegen des Chausson-Abgasskandals die Option, Fiat als verantwortlichen Motorenhersteller zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs zu bringen. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es aber auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Auf der Website der Kanzlei können Chausson-Besitzer zudem bereits in wenigen Schritten prüfen, ob ihr Wohnmobil vermutlich vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch mögliche Schadensersatzansprüche ausfallen. Im Anschluss besteht die Option, sich persönlich über die eigenen rechtlichen Optionen in der Sache informieren zu lassen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: