02.
Mai 2020

Chronik: Diese Automarken sind vom Abgasskandal betroffen Part 1: Audi, Daimler und Porsche

Am 18. September 2015 informierte die amerikanische Umwelt-Bundesbehörde EPA die Welt über die Abgas-Manipulationen von Volkswagen. Was folgte, ist wohl der bisher größte Skandal in der Geschichte der Automobil-Industrie. Schnell stellte sich heraus, dass es sich bei den Betrugsversuchen von Volkswagen nicht um einen Einzelfall handelte. Nach und nach rutschten unter anderem auch Audi, Daimler und Porsche in den Skandal. 

 

Audi im Abgasskandal

Mit über über zwei Millionen manipulierten Audi-Dieselfahrzeuge weltweit, spielt Audi eine wichtige Rolle im Abgasskandal. Während den Ermittlungen um die illegalen Abschaltvorrichtungen geriet Audi zunehmend in den Fokus. Wesentliche Teile der Software, die für den Betrug verwendet wurde, seien bei Audi entwickelt worden, hieß es. Durch die Zugehörigkeit zu Volkswagen wurden darüber hinaus die Motoren vom Typ EA 189 in zahlreichen Audi-Modellen verbaut. Mit dem Bekanntwerden der Manipulation an diesem Motorentyp begann für VW der Skandal. Am 1. Juni 2017 verpflichtete der Verkehrsminister Audi wegen illegalen Abschalteinrichtung zu einem Rückruf von rund 25.000 Fahrzeugen. Unter den zurückgerufenen Modellen befanden sich unter anderem die Modelle A8 und A7. Bereits im März desselben Jahres durchsuchten mehr als 100 Polizisten und Staatsanwälte die Zentrale des Fahrzeugherstellers in Ingolstadt sowie weitere Standorte und Wohnungen von Mitarbeitern. 

Anfang Mai 2018 stellte Audi die Auslieferung von Neuwagen vorübergehend ein, nachdem auch bei neuen V6-TDI-Fahrzeugen der Modelle A6/A7 Behörden wegen Verdachts einer unzulässigen Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation ermitteln. Im Oktober 2018 schloss die Staatsanwaltschaft München das eingeleitete Ermittlungsverfahren mit der Verhängung eines Bußgeldes von 800 Millionen Euro gegen Audi wegen Aufsichtspflichtverletzungen. 

Daimler im Abgasskandal

Daimler bestritt zunächst jegliche Manipulation der Abgasreinigung und leitete zu diesem Zweck sogar rechtliche Schritte ein. Außerdem erklärte das Unternehmen, dass die Abgasreinigung innerhalb des zulässigen Rahmens flexibel geregelt werde. Ein wissenschaftliches Gutachten des Deutschen Bundestages legte allerdings dar, dass dies nicht der Fall war und die Manipulationen der Abgasreinigung außerhalb des zulässigen Rahmens lag. Am 23. Mai 2017 durchsuchten etwa 230 Polizisten und 23 Staatsanwälte mehrere Gebäude der Daimler AG. Dabei ging es um den Verdacht auf Betrug sowie strafbare Werbung im Zusammenhang mit der Diesel-Abgasaffäre. Im September 2019 schloss die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Bußgeldverfahren gegen Daimler ab, da der Konzern seine Aufsichtspflicht vernachlässigt habe. Infolgedessen wurde der Autohersteller mit einer Strafzahlung in Höhe von 870 Millionen Euro belegt.

Porsche im Abgasskandal

Auch gegen Porsche-Mitarbeiter wurden im Zuge des Abgasskandals Ermittlungen aufgenommen. Wie bei Audi existierte der Skandalmotor des Typs EA 189 auch in Fahrzeugen des Stuttgarter Konzerns. Jahr 2017 ging die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen einzelne Porsche-Mitarbeiter vor. Im selben Jahr wurde Porsche vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angewiesen, 21.500 Cayenne-Dieselfahrzeuge zurückzurufen. 2018 folgte der Rückruf von 60.000 weitere Fahrzeugen der Typen Cayenne und Macan. Bei all diesen Fahrzeugen kann es demnach auf Grund illegaler Abschaltvorrichtungen zu erhöhten Stickoxid-Emissionen kommen. Wenige Monate nach dieser Aufforderung gab Porsche im September 2018 bekannt, aus der Produktion von Fahrzeugen mit Dieselantrieb aussteigen zu wollen. Wie Audi und Daimler wurde auch Porsche wegen Aufsichtspflichtverletzungen zu einem Bußgeld verurteilt. Im Mai 2019 verhängte die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Strafe von 535 Millionen Euro gegen Porsche. 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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