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Daimler-Dieselskandal: BGH-Beschluss sorgt nicht für Rechtsklarheit
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat aktuell einen Zurückweisungsbeschluss veröffentlicht und darin den Einbau einer Abschalteinrichtung in einem Mercedes-Benz-Fahrzeug als nicht sittenwidrig eingestuft. “Der behandelte Fall stellt jedoch eine Ausnahme dar. Das Fahrzeug des Käufers wurde nicht wegen des Dieselskandals vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen. In anderen Mercedes-Modellen hat die Behörde hingegen illegale Abschalteinrichtungen entdeckt. Halter dieser Fahrzeuge haben Anspruch auf Schadensersatz”, sagt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein.
Das sind die Hintergründe zum Verfahren
In dem Verfahren ging es um eine Mercedes C-Klasse mit einem Dieselmotor des Typs OM 651. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2012 erworben. Obwohl die Modellreihe nicht offiziell wegen des Dieselskandals zurückgerufen wurde, forderte der Kläger die Muttergesellschaft von Mercedes-Benz – Daimler – wegen des Einbaus eines sogenannten Thermofensters zur Rücknahme des PKW sowie der Auszahlung von Schadensersatz.
In den Vorinstanzen scheiterte der Kläger mit seinem Anliegen an den Richtern des Land- und Oberlandesgerichts in Köln. Auch der Bundesgerichtshof bestätigte diese Rechtsauffassung nun und ließ die Revision des Klägers nicht zu. Nun muss sich das Oberlandesgericht Köln noch einmal mit dem Verfahren befassen. Dort argumentierten die verantwortlichen Richter, dass der Verwendung des Thermofensters in diesem Fahrzeug keine sittenwidrige Handlung zugrunde liegt. Dementsprechend habe der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Das müssen Mercedes-Benz-Besitzer nun wissen
“Es ist wichtig zu wissen, dass der BGH heute lediglich eine Erklärung veröffentlicht und kein Urteil verkündet hat”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ergänzt:
“Diese Rechtsauffassung lässt sich in keiner Weise auf die Schadensersatzklagen anderer Mercedes-Benz-Besitzer übertragen. In dem betroffenen Fahrzeug hat das Kraftfahrt-Bundesamt nämlich keine illegale Abschaltentrichtung entdeckt und daher auch keinen Rückruf dieser Modellreihe veranlasst. Dies ist bei zahlreichen anderen Mercedes-Benz-Modellen allerdings der Fall.
Schon lange ist klar, dass Daimler in einigen Diesel-Fahrzeugen nicht nur Thermofenster verbaut hat, sondern auch andere Manipulationsmöglichkeiten ausgeschöpft hat. So ergab ein unabhängiges Gutachten am Landgericht Stuttgart zuletzt beispielsweise, dass eine Mercedes-Benz E-Klasse die Kühlmittelsolltemperatur während Abgastests herunterfährt und somit den eigenen Schadstoffausstoß minimiert. Im normalen Straßenbetrieb steigt diese Temperatur hingegen an und damit auch der Abgasausstoß. Dies ist ein illegales Verhalten.
Auch wir von der Kanzlei Goldenstein lassen aktuell Gutachten anfertigen, um das volle Ausmaß des Daimler-Dieselskandals aufzuklären. Wir sind uns sicher, dass auch Daimler die eigenen PKW manipuliert und betroffene Fahrzeughalter Anspruch auf Schadensersatz haben. Gern beraten wir Mercedes-Benz-Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten”
Das bedeutet der Begriff Thermofenster
Hinter der Begrifflichkeit Thermofenster steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald die Temperatur unter oder über den Wert sinkt, der in den Testlaboren der Hersteller vorgeschrieben ist (in der Regel etwa 15 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.
Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.