08.
Okt 2020

Daimler-Dieselskandal: Das bedeutet das BGH-Verfahren für Österreicher

Am 27. Oktober 2020 befasst sich das oberste deutsche Gericht – der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe – erstmals mit einer Schadensersatzklage im Daimler-Dieselskandal. Zahlreiche Experten gehen davon aus, dass der BGH die Fahrzeug-Manipulationen des Konzerns als illegal bewerten und dem Kläger eine Entschädigung zusprechen wird. Das Urteil würde für Rechtssicherheit in ganz Deutschland sorgen. Doch auch Österreicher profitieren davon. 

Österreicher können ihre Verbraucherrechte in Deutschland durchsetzen 

Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung haben Verbraucher die Möglichkeit, ihre Rechte am eignen Wohnort oder dem Gerichtsstand der beklagten Partei durchzusetzen. Daimler hat seinen Sitz im deutschen Stuttgart. Daher haben österreichische Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen die Möglichkeit, auch dort gegen den Konzern vorzugehen. 

Dies ergibt bereits jetzt Sinn, denn die Stuttgarter Richter haben die Manipulationen des Autobauers bereits mehrfach als illegal bewertet und sich verbraucherfreundlich positioniert. Ein rechtskräftiges BGH-Urteil würde jedoch deutschlandweit endgültig für Rechtssicherheit sorgen. Betroffene Verbraucher hätten also die absolute Gewissheit, dass sie Anspruch auf Schadensersatz haben. 

 

Grundsatzurteil in Österreich ist nicht absehbar 

“Wann es ein österreichisches Grundsatzurteil im Daimler-Dieselskandal gibt, ist nicht abzusehen. In Österreich genießen bislang nicht einmal die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen Rechtssicherheit, obwohl der VW-Abgasskandal bereits vor mehr als fünf Jahren ans Licht kam”, kommentiert der Rechtsanwalt Alexander Voigt, Büroleiter des Innsbrucker Standorts der Kanzlei Goldenstein. Er ergänzt:

„Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen davon aus, dass der BGH Daimler im Dieselskandal zu der Zahlung von Schadensersatz verurteilen wird. Auch Mercedes-Benz-Halter werden dann endgültig Rechtssicherheit haben und ihre manipulierten Fahrzeuge für den ursprünglichen Kaufpreis an den Hersteller zurückzugeben können. Dies gilt auch für Österreicher. 

Wir raten betroffenen PKW-Haltern dazu, sich schnellstmöglich bezüglich ihrer Rechte beraten zu lassen. Im Anschluss an das BGH-Urteil ist mit einer Klagewelle zu rechnen, die die verantwortlichen Gerichte belasten Könnte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich Verfahren deshalb teilweise in die Länge ziehen. Wer schnell handelt, kommt auch am schnellsten zu seinem Recht. Gern stehen wir von der Kanzlei Goldenstein für eine kostenfreie und unverbindliche Rechtsberatung zu diesem Thema zur Verfügung.” 

 

Das sind die Hintergründe des BGH-Verfahrens 

In dem Verfahren geht es um eine Mercedes-Benz C-Klasse, die 2017 auf dem Gebrauchtwagenmarkt gekauft wurde. Das Auto hat einen Diesel-Motor der Baureihe OM 651. Dieser Motor arbeitet mit einem sogenannten Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. 

Sobald sich die Außentemperatur unter bzw. über den Grenzwerten befindet, die in den Testlaboren vorgeschrieben wurden (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren. Das bedeutet, dass die PKW mit einem Thermofenster bei weniger als 20 oder mehr als 30 Grad unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. 

Daimler selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen PKW zu schützen. Experten zweifeln jedoch an der Notwendigkeit eines Thermofensters. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) beispielsweise in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten. 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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