27.
Aug 2020

Daimler-Dieselskandal: Deutsche Verbraucher haben gute Aussichten auf Schadensersatz

Daimler, der Mutterkonzern von Mercedes-Benz, hat kürzlich den Weg für einen Vergleich mit rund 250.000 betroffenen US-Kunden im Dieselskandal geebnet. Doch auch deutsche Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Autos haben beste Aussichten auf Schadensersatz. Im Oktober 2020 werden sich die obersten deutschen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Daimler-Dieselskandal beschäftigen. Es ist davon auszugehen, dass die Karlsruher Richter nach Volkswagen auch Daimler des Betruges überführen und betroffenen Haltern Entschädigungen zusprechen werden. 

 

Für Volkswagen-Kunden herrscht bereits Rechtssicherheit 

Ende Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal. Seitdem ist in Deutschland endgültig geklärt, dass Fahrzeughalter von manipulierten Diesel-PKW ihre Autos gegen eine Entschädigung zurückgeben können. Die Höhe der individuellen Entschädigung orientiert sich an dem ursprünglichen Kaufpreis des jeweiligen PKW.  

Bislang gilt dieses Urteil nur für VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen und es ist davon auszugehen, dass der BGH Daimler noch in diesem Jahr wegen der Manipulation von Dieselfahrzeugen verurteilen wird. Betroffene Verbraucher werden wohl zusätzlich dazu auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rückendeckung erhalten. 

 

Daimler setzt auf sogenannte Thermofenster – EuGH befasst sich damit 

Daimler setzt bei vielen Diesel-Fahrzeugen auf sogenannten Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald die Temperatur unter den Wert sinkt, der in den Testlaboren der Hersteller vorgeschrieben wurde (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren. 

Der Autobauer selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen PKW zu schützen. Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) jedoch in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand.  

Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die Generalanwältin nicht gelten. Es ist davon auszugehen, dass der Dieselskandal Daimler noch in diesem Jahr einholt und die Richter am deutschen Bundesgerichtshof sowie am Europäischen Gerichtshof den Fahrzeughersteller mit ihren Urteilen in die Bredouille bringen. 

 

Mercedes-Benz-Halter haben Anspruch auf Schadensersatz 

“Wer ein manipuliertes Diesel-Fahrzeug von Mercedes-Benz besitzt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Es ist längst ein offenes Geheimnis, dass auch Daimler die eigenen Autos manipuliert hat, um Geld zu sparen”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei Goldenstein mehr als 22.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt. Goldenstein ergänzt: 

“Die PKW sind im Realbetrieb deutlich umweltschädlicher, als es offiziell kommuniziert und beworben wurde. Im Zuge des Skandals haben die PKW zudem enorm an Wert verloren und können unter Umständen auch von Fahrverboten betroffen sein. Daher können betroffene Daimler-Kunden Schadensersatz-Zahlungen durchsetzen. Wir von der Kanzlei Goldenstein beraten Daimler-Halter gern kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.” 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

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