05.
Feb 2021

Daimler-Dieselskandal: Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt Manipulationen und stärkt die Rechte von betroffenen Verbrauchern

Die Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen haben Grund zum Jubeln: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat aktuell mehrere Widersprüche von Daimler gegen den Rückruf von insgesamt mehr als 1,4 Millionen Mercedes-Benz-Fahrzeugen abgewiesen. Davon profitieren Verbraucher, die sich gegen diesen Betrug zur Wehr setzen. Die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen steigen enorm für Mercedes-Benz-Besitzer, meint Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die unter anderem für das erste Dieselskandal-Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich ist. 

Konkret bestätigt das KBA, dass Daimler illegale Abschalteinrichtungen in mehreren Mercedes-Benz-Modellen verbaut hat. Die betroffenen PKW hielten die vorgeschriebenen Emissionswerte nur während offizieller Zulassungstests ein. Im normalen Straßenbetrieb stießen die PKW hingegen ein Vielfaches der erlaubten Schadstoffmengen aus. Dieses Verhalten ist illegal. 

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Rechtsanwalt rät Mercedes-Haltern zu kostenfreier Beratung  

“Allein in Deutschland sind mehr als 550.000 Mercedes-Fahrzeuge von den Rückrufaktionen betroffen”, erklärt Claus Goldenstein. Er ergänzt: “Hätten die Besitzer dieser Autos von dem Betrug gewusst, hätten sie die Fahrzeuge nie gekauft. Nun müssen sie mit enormen Wertverlusten leben, denn die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen ist seit dem Abgasskandal extrem gesunken. Dies gilt für nachweislich manipulierte Fahrzeuge umso mehr. 

Unter anderem deshalb haben die Halter von manipulierten Autos Anspruch auf Schadensersatz. Wir von der Kanzlei Goldenstein vertreten bereits mehr als 24.600 Verbraucher im Abgasskandal – darunter mehrere Tausend Mercedes-Benz-Besitzer. Betroffenen Haltern raten wir unbedingt dazu, sich gegen diesen Betrug zu wehren. Gern stehen wir diesbezüglich für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung.” 

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Diese Fahrzeuge wurden zurückgerufen  

Bei den manipulierten Dieselmotoren von Mercedes-Benz handelt es sich um die Modelle OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen der Diesel-Fabrikate verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLS, Marco Polo, ML, SLC, SLK, Sprinter, Vito, Vito Tourer und Viano.

In allen Modellen wurden sogenannte Thermofenster verbaut, die nur bei bestimmten Temperaturen für eine korrekte Abgasreinigung sorgen. In einigen Modellen entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt jedoch noch weitere Manipulationen.   

So ergaben KBA-Untersuchungen beispielsweise, dass einige Fahrzeuge Zulassungstests erkennen können und den eigenen Abgasausstoß in diesem Fall mithilfe einer reduzierten Kühlmittelsolltemperatur verbesserten. Im Normalbetrieb stießen die PKW jedoch deutlich mehr Schadstoffe aus. Ein illegaler Tatbestand, der mittlerweile durch unabhängige Gutachten bestätigt wurde.  

“Mit den Widersprüchen gegen die Rückrufe des KBA wollte Daimler an Zeit gewinnen und betroffene Halter von der Durchsetzung ihrer Rechte abhalten. Während der Konzern in den USA bereits eine Milliardensumme aufbrachte, um seine betrogenen Kunden aus Übersee zu entschädigen, gehen europäische Kunden bislang leer aus. Nun sind die Schadensersatzklagen von Mercedes-Benz-Besitzern erfolgsversprechender als je zuvor”, fasst Goldenstein die aktuellen Entwicklungen zusammen. 

 

Rückrufbescheid sorgt für Schadensersatzansprüche – Diese Rechte haben Verbraucher 

Wer ein zurückgerufenes Mercedes-Benz-Automobil besitzt, hat nun endgültig die Gewissheit: Das eigene Fahrzeug ist vom Abgasskandal betroffen. Dies bedeutet aber auch, dass die Besitzer Schadensersatzansprüche gegenüber Daimler geltend machen können. Auf diesem Weg lassen sich Entschädigungen durchsetzen, die weit über dem Gebrauchtwagenmarktwert der jeweiligen PKW liegen.     

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.   

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen. 

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