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Daimler Kundendienstmaßnahme für V-Klasse/Vito: Vorsicht vor einem freiwilligen Update
Daimler kontaktiert aktuell die Halter von Mercedes-Benz Vito- bzw. V-Klasse-Modellen, um eine freiwillige Kundendienstmaßnahme durchzuführen. Der Autobauer möchte die Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6d Temp mit einem Software-Update versehen, das sich auf die Abgasreinigung der Nutzfahrzeuge auswirkt. Dies legt nahe, dass auch neuere Mercedes-Modelle vom Abgasskandal betroffen sind.
In dem Schreiben an die betroffenen Halter gibt Daimler unter anderem an, dass die Onboard-Diagnose und Anzeige von bestimmten emissionsrelevanten Fehlertypen im Bereich der Abgasrückführung nicht in jedem Fall entsprechend der regulatorischen Vorschriften umgesetzt wurde. Daimler gibt also zu, dass die betroffenen Fahrzeuge die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nicht einhalten. Daher will der Stuttgarter Konzern ein Software-Update installieren, dass diesen Mangel beseitigen soll.
Vorsicht: Das sind die möglichen Folgen eines Software-Updates von Daimler
Im Rahmen des Abgasskandals installierten Hersteller wie Daimler, VW und Audi bereits mehrere Millionen Software-Updates auf illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen. Das soll dazu führen, dass die Fahrzeuge bei der Abgasreinigung nicht länger zwischen Normal- und Testbetrieb unterscheiden. Die Dieselskandal-Autos wurden nämlich nur zugelassen, da sie während der Zulassungstests sauberere Abgaswerte erzielten als im Normalbetrieb.
Ein Software-Update ist jedoch kein harmloser Eingriff und führt nicht selten zu Fahrzeugschäden. Laut einer Umfrage des Vereines für Konsumenteninformationen (VKI) klagt jeder zweite Fahrzeughalter nach der Durchführung eines Software-Updates über Probleme. Zu den meistgenannten Mängeln in Folge eines Software-Updates zählen ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, Leistungseinbrüche, unangenehme Gerüche, Ausfälle des Abgassystems, verstopfte Partikelfilter und sogar schwerwiegende Motorenprobleme.
Ein Software-Update sollte nur nach einem offiziellen Rückruf installiert werden
Wer von Daimler über die Durchführung einer Kundendienstmaßnahme informiert wurde, sollte das Schreiben daher ignorieren. Erst wenn das Kraftfahrt-Bundesamt einen offiziellen Rückruf des eigenen Fahrzeugs veranlasst hat, sind Autobesitzer dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug einem Software-Update unterziehen zu lassen.
Bereits seit 2017 kontaktiert Daimler Mercedes-Benz-Besitzer, um freiwillige Software-Updates auf verschiedenen Modellen zu installieren. Teilweise lockte Der Konzern seine Kunden sogar mit Wertgutscheinen in die Werkstatt. Durch die Durchführung von freiwilligen Updates behält Daimler nämlich die Kontrolle im Abgasskandal. Sobald das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen offiziellen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge veranlasst, muss der Konzern sich nämlich nur noch die PKW-Halter kontaktieren, die noch kein freiwilliges Software-Update erhalten haben.
Wer sich bereits auf die freiwillige Kundendienstmaßnahme einließ, erfährt daher möglicherweise gar nicht, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Bei einem späteren Weiterverkauf wäre der Schockmoment dann jedoch garantiert: Illegal manipulierte Fahrzeuge bringen nämlich deutlich geringere Summen ein als vergleichbare PKW, die nicht vom Abgasskandal betroffen ist.
Daimler-Abgasskandal: Das sind die rechtlichen Möglichkeiten
Da vom Abgasskandal betroffene PKW unter anderem von enormen Wertverlusten betroffen sind, haben die Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.
Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.