30.
Mrz 2020

Daimler-Tricksereien mit freiwilligen Software-Updates

Obwohl es lange so schien, als wäre Daimler nicht in den Abgasskandal involviert, bestätigte sich im Februar mit einem offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), was Experten schon lange vermuteten: Unzulässige Abschalteinrichtungen in den Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 5 und 6b. Diese Tatsache versuchte das Unternehmen zuvor drei Jahre durch freiwillige Software-Updates zu verdecken.

Freiwillige Maßnahmen im Namen des Umweltschutzes?

Bereits seit 2017 kontaktierte der Konzern im Zuge einer sogenannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme mehr als drei Millionen Fahrzeughalter, um ihre Autos im Namen des Umweltschutzes mit einem Software-Update zu bespielen. Zuletzt lockte der Mutterkonzern von Mercedes-Benz seine Kunden sogar mit einem Werkstattgutschein in Höhe von 100 Euro, wenn diese auf das kostenlose Angebot eingehen. Viele Experten vermuteten hinter dieser Praktik die Vertuschung eines neuen Abgasskandals.

Abgaswert bei Daimler-Dieseln stimmt nur bei gewissen Temperaturen

Die Software-Updates, die Daimler seit 2017 seinen Kunden anbietet, sollen das sogenannte Thermofenster korrigieren. Die Abschalteinrichtung garantiert die Abgasabführung im Rahmen der geltenden Umweltvorschriften nur bei bestimmten Temperaturen. Wie ARD-Recherchen zeigen, führen die Updates jedoch lediglich zwischen 15 und 33 Grad zu einem geringeren Schadstoffausstoß. Das Hauptproblem für deutsche Fahrzeughalter ist, dass die Durchschnittstemperatur hierzulande in lediglich drei Monaten im Jahr oberhalb von 15 Grad liegt. In den restlichen neun Monaten stoßen die Fahrzeuge also mehr Schadstoff aus, als gesetzlich erlaubt ist.

Vermutungen zu Absprachen von Daimler und KBA liegen nahe

Warum der offizielle Rückruf trotz Mängeln so spät erfolgte, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Seine Kanzlei Goldenstein & Partner vertritt mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und ist in der Sache für den ersten Fall verantwortlich, der am 05. Mai 2020 dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird:

“Mit den freiwilligen Software-Updates, die Daimler unter dem Deckmantel des Umweltschutzes anbot, versuchte der Konzern den Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen zu vertuschen. Zuletzt lockte das Unternehmen seine Kunden sogar mit einem Wertgutschein. Ein offizieller Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes erfolgte erst 2020 – knapp drei Jahre später. Neben Daimler wirft das natürlich auch ein schlechtes Licht auf das KBA. Die Vermutung liegt nahe, dass sich der Konzern und die Behörde abgesprochen haben, um den finanziellen Schaden auf der einen und den bürokratischen Aufwand auf der anderen Seite zu mindern. Ausgetragen wurde diese Vertuschungsaktion auf dem Rücken der Verbraucher, die im Vorfeld sicherlich mit anderen Abgaswerten gerechnet hätten.”

Später Rückruf wirft Fragen auf

Experten zufolge hätte ein offizieller Rückruf spätestens im Januar 2019 erfolgen sollen, als der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den erhöhten Schadstoffausstoß in den betroffenen Autos von Mercedes-Benz als Sachmangel wertete. Der offizielle Rückruf über ein Jahr nach der Verhandlung vor dem BGH, wirft nicht nur unter Rechtsexperten Fragen auf. Die Behörde selbst erklärt den Kurswechsel damit, dass man im Zuge der Softwareprüfung Erkenntnisse gewonnen habe, die das KBA zur Anordnung des Rückrufs veranlassten. Welche Erkenntnisse das sind, erklärt das Amt nicht. Verkehrsminister Scheuer, dem das KBA unterliegt, wurde dafür in mehreren Medienberichten kritisiert, weil er im Abgasskandal keine Bußgelder gegen die verantwortlichen Autobauer verhing.

Offizieller Rückruf gilt nicht für Fahrzeuge mit Software-Update

Daimler-Kunden, deren Fahrzeuge mit den freiwilligen Software-Updates bespielt wurden, werden nicht über den offiziellen Rückruf informiert. Und das, obwohl sie möglicherweise keinerlei Kenntnisse über die Manipulation an ihren Fahrzeugen besaßen. Claus Goldenstein sieht darin eine erfolgreiche Vertuschungsaktion am Verbraucher, gegen welche sich betroffene Fahrzeughalter juristisch wehren sollten:

“Die betroffenen Fahrzeuge haben deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen, als es erlaubt war. Das ist Betrug. Die Autos werden spätestens durch den KBA-Rückruf massiv an Wert verlieren und könnten zudem in einigen deutschen Städten von Fahrverboten betroffen sein. Eine ähnliche Entwicklung gab es bereits bei nahezu jedem Rückruf im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Daher können diese Fahrzeuge gegen eine Entschädigungszahlung, die über dem aktuellen Marktwert auf dem Gebrauchtmarkt liegt, an den Hersteller zurückgegeben werden.

Wir von Goldenstein & Partner vertreten mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und sind in der Sache für den ersten Fall verantwortlich, der vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt wird. Auch für Mercedes-Benz-Modelle können wir Entschädigungen durchsetzen. Fahrzeughalter, die in den vergangenen Jahren bezüglich der freiwilligen Kundendienstmaßnahme von Daimler kontaktiert wurden, raten wir unbedingt dazu, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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