28.
Jul 2021

Das Verkehrsministerium schützte Volkswagen im Abgasskandal

Mit dem Abgasskandal schadete VW nicht nur der Umwelt. Vor allem die betrogenen Halter der manipulierten Autos haben mit den Folgen des Skandals zu kämpfen. So sind die PKW auf dem Gebrauchtwagenmarkt deutlich weniger wert als vergleichbare Autos, die nicht manipuliert wurden. Darüber hinaus klagen viele betroffene Halter über Folgeschäden aufgrund der Software-Updates, die die manipulierten Autos erhalten mussten. Zuletzt veröffentlichte Dieselskandal-Akten zeigen nun, dass das Verkehrsministerium VW im Rahmen des Abgasskandals mehrfach auf Kosten der betroffenen Verbraucher schützte.

Die Dieselskandal-Akten wurden nach einem mehrjährigen Rechtsstreit von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) veröffentlicht. Das deutsche Bundesverkehrsministerium sowie Volkswagen wehrten sich jahrelang mit allen juristischen Mitteln gegen die Publizierung der Kommunikation zwischen Volkswagen und den Behörden, nachdem der Dieselskandal im Herbst 2015 öffentlich wurde.

Zunächst erhielt die DUH gar keine Informationen von dem Verkehrsministerium, später erhielt die Umwelt-Organisation komplett geschwärzte Akten von den deutschen Behörden. Es hat mehrere Gerichtsverfahren gebraucht, bis die Dieselskandal-Akten vollständig und ungeschwärzt an die Deutsche Umwelthilfe übergeben wurden. Zuletzt wurde dem Kraftfahrt-Bundesamt, das dem Verkehrsministerium untersteht, sogar ein gerichtliches Zwangsgeld wegen der Nicht-Veröffentlichung der Akten angedroht.

Verkehrsministerium ließ sich von VW zensieren

Der Inhalt der Akten zeigt schnell auf, wieso sich die Behörden und der Autobauer nicht von der Öffentlichkeit kontrollieren lassen wollten. Aus dem Schriftverkehr zwischen dem KBA und VW geht nämlich unter anderem hervor, dass das Verkehrsministerium bewusst Informationen zurückgehalten hat, die betroffenen Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Rechte deutlich erleichtert hätten. Unter anderem stimmte das Ministerium die öffentliche Kommunikation zu dem Thema mit Volkswagen ab und ließ sich diesbezüglich von dem Autobauer zensieren.

Die Abstimmung mit dem Wolfsburger Konzern hatte beispielsweise zur Folge, dass das Ministerium die von VW verwendeten Abschalteinrichtungen nicht als illegal betitelte. Eine folgenreiche Anpassung der Außenkommunikation, die die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals um mehrere Jahre entschleunigte. Hätten Volkswagens betrogene Kunden früh Klarheit vom Verkehrsministerium erhalten, hätten sie wohl deutlich schneller Entschädigungen durchsetzen können.

Verkehrsministerium sorgt für Rücknahme einer Selbstanzeige von VW

Ein weiterer Fall zeigt, dass das Bundesverkehrsministerium Volkswagen sogar zu der Rücknahme einer Selbstanzeige wegen gefälschter CO2-Werte gebracht hat. Demnach gab Volkswagen im kurz nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals zu, auch die CO2- und Abgaswerte von rund 800.000 zugelassenen PKW und Nutzfahrzeugen fehlerhaft angegeben zu haben.

VW erklärte sich vor diesem Hintergrund dazu bereit, die gefälschten Angaben zu korrigieren und für den entstandenen Schaden aufzukommen. Unter anderem wollte der Konzern den rund 800.000 betroffenen Fahrzeughaltern den Kraftstoff-Mehrverbrauch bezahlen und die zu gering ausgefallenen Kfz-Steuern ausgleichen.

Nach einem Treffen zwischen VW, dem Verkehrsministerium und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zog VW die Selbstanzeige allerdings zurück und ließ auf keine der Ankündigungen Taten folgen. Die Behörden akzeptierten den Betrug nicht nur, sondern deckten VW in der Sache sogar.

Verbraucheranwalt: Glaubwürdigkeit von VW und Behörden hat gelitten

“Dass sich die Automobilindustrie und das Verkehrsministerium stets im engen Austausch befinden, war bereits im Vorfeld bekannt. Es ist jedoch erschütternd, welche Kontrolle ein Automobilhersteller wie VW über ein Bundesministerium hat”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein und ergänzt:

“Die Dieselskandal-Akten belegen, dass sich das BMVI auf Kosten der Verbraucher von der Automobilindustrie vorführen lässt. Es hat fast fünf Jahre gedauert, bis wir von Goldenstein Rechtsanwälte ein Abgasskandal-Grundsatzurteil vor dem BGH erwirken konnten, das betroffenen Haltern zu Rechtssicherheit verholfen hat.

Hätte das Verkehrsministerium von vornherein mit offenen Karten gespielt, hätten Verbraucher jedoch viel früher über ihre Schadensersatzansprüche Bescheid gewusst. Die Widersprüche zwischen internen Absprachen und dem, was an die Öffentlichkeit kam, schaden der Glaubwürdigkeit von VW und dem Ministerium in jedem Fall. Die Besitzer von manipulierten Autos sollten es sich zweimal überlegen, ob sie diesen Aussagen noch trauen.”

Bundesgerichtshof bestätigt Schadensersatzansprüche im Abgasskandal

Im Mai 2020 bestätigten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen eines Verfahrens der Kanzlei Goldenstein, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben.

So besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises zu erhalten. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich betroffene PKW-Halter von der fälligen Entschädigungssumme abziehen lassen. Dafür erhöhen Verzugszinsen ab dem Tag der Klage-Einreichung den Schadensersatz.

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